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Kind oder Hund im heißen Auto eingesperrt: Scheibe einschlagen oder nicht?

Lebensgefahr: Sind Kind oder Hund längere Zeit im heißen Auto eingesperrt, heißt es sofort handeln
Lebensgefahr: Sind Kind oder Hund längere Zeit im heißen Auto eingesperrt, heißt es sofort handeln ©Pixabay (Sujet)
Es sollte inzwischen bekannt sein: Kind oder Hund bei Sommerhitze im Auto zu lassen, kann schnell lebensgefährlich werden. Sofort handeln ist als Zeuge angesagt - und fallweise auch das Einschlagen der Scheibe. Der ÖAMTC informiert.
Hitze im Auto: Ab 20 Grad Lebensgefahr

Hitze in abgesperrten Fahrzeugen kann schnell gefährlich werden. Sind Menschen oder Tiere eingesperrt, besteht innerhalb von Minuten Lebensgefahr. Hier muss man sofort handeln. Aber wie? Grundsätzlich gilt: Bei Lebensgefahr und wenn es keine Alternative gibt - Scheibe einschlagen.

Heißes Auto: Bei Lebensgefahr für Kind oder Tier Scheibe einschlagen

"Sieht man ein Kind oder ein Tier, das in einem heißen Auto zurückgelassen wurde, sollte man sich umsehen, ob der Fahrzeuglenker in der Nähe ist. Dazu kann man auch Passanten befragen und um Mithilfe bitten. Diese können z. B. auch in nahen Geschäften nachfragen, während man selbst Polizei, Feuerwehr oder den ÖAMTC verständigt", rät ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried zu raschem, aber überlegtem Handeln.

"Das Einschlagen einer Scheibe ist dann rechtlich gedeckt, wenn Leib und Leben bedroht sind und es keine andere Möglichkeit gibt zu helfen", so Authried.

Sachbeschädigung ist strafbar - doch in Notsituation Mittel der Wahl

Sein Tipp: "Wenn möglich, sollte man Zeugen dazu holen. Denn grundsätzlich stellt das bewusste Beschädigen fremden Eigentums eine Sachbeschädigung dar, die gerichtlich strafbar und daher verboten ist." War das Einschlagen einer Scheibe aufgrund der gegebenen Notsituation aber die einzige Möglichkeit der Rettung, besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung des Geschädigten gegenüber dem Helfer bzw. "Schädiger".

Bei Kindern ist der Maßstab weniger streng als bei Tieren. Gibt es eine aufrechte Kaskoversicherung, könnte der Schaden von dieser übernommen werden. Eine bestehende Haftpflichtversicherung deckt derartige Schäden nicht ab.

Bei vorschnellem Handeln: Juristen helfen weiter

Sollte vorschnell gehandelt worden sein, weil die Aufsichtsperson etwa nur kurz in einem Geschäft neben dem Fahrzeug war, droht ein Schadenersatzanspruch des Fahrzeugeigentümers, auch ein Strafverfahren ist nicht auszuschließen.

"Im Fall der Fälle gilt jedenfalls: Mitglieder erhalten beim Club kompetente und kostenlose Hilfe bei allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Reise und Freizeit”, so Authried. "Unsere ÖAMTC-Juristen unterstützen gerne telefonisch, per E-Mail oder nach Terminvereinbarung persönlich an ausgewählten Stützpunkten."

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