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Kickl hinterfragt rechtsstaatliches Prinzip

Kickl stellt die Europäische Menschenrechtskonvention infrage.
Kickl stellt die Europäische Menschenrechtskonvention infrage. ©APA
Im ORF-"Report" zweifelte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) das rechtsstaatliche Prinzip und die Europäische Menschenrechtskonvention an.
Kickl will "Tabus brechen"

“Ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht”, betonte Kickl am Dienstagabend im Interview mit Suanne Schnabl. De facto steht jedoch im Bundesverfassungsgesetz, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grundlage der Gesetze ausgeübt werden darf.

“Mit alten Regelungen anlegen”

Um Asylwerber in Zukunft noch schneller abschieben zu können, will sich der Innenminister mit “alten Regelungen anlegen”. In einem Interview mit “oe24.at” forderte Kickl, straffällige Asylwerber schon nach einem erstinstanzlichen Urteil ohne Rechtskraft abschieben zu können. Dass dieser Wunsch des Innenministers derzeit noch in weiter Ferne liegt, musste er jedoch im ORF-“Report” zugeben.

“Es gibt irgendwelche rechtliche Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt aus ganz anderen Situationen entstanden. Und die hindern uns daran, das zu tun, was notwendig ist”, erklärte Kickl im Interview und bezog sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die nach den Weltkriegen entstand und im österreichischen Verfassungsrang steht.

(Red.)

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