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Kfz-Mechaniker nach Pkw-Überprüfung vor Gericht: Freispruch

Am Montag stand ein Kfz-Mechaniker vor Gericht.
Am Montag stand ein Kfz-Mechaniker vor Gericht. ©APA
Am Montag musste sich ein 56-jähriger Kfz-Mechanikermeister wegen Missbrauchs der Amtsgewalt vor Gericht verantworten. Beim Prüfgutachten wurden nur leichte Mängel festgestellt, wenige Wochen später brach der Besitzerin jedoch fast ein Rad weg.

Der Schöffensenat (Vorsitz Thomas Spreitzer) sprach den Mann frei. Es sei nicht nachweisbar gewesen, dass der 56-Jährige in Schädigungsabsicht gehandelt habe, sagte der Vorsitzende im Wiener Landesgericht.

Mechaniker hatte eingetropfte Augen

Der Angeklagte hatte zuvor glaubhaft gemacht, dass er am Tag der Prüfung im Lainzer Krankenhaus zu einer Augenuntersuchung war und dort die Augen eingetropft bekam. Mit einem Krankentransport kehrte er in die Werkstatt zurück, um dann ohne Hilfe den Wagen zu begutachten. Sein Mitarbeiter sei gerade einkaufen gewesen, sagte der 56-Jährige aus.

Ungereimtheiten bei Autokauf

Bei dem Wagen handelte es sich um einen Ford Focus, der von einem Autohändler in Kommission weitergegeben wurde. Der Händler erhielt dafür 700 Euro. Für ihn sei es ein “Wegwerfauto gewesen”, sagte er vor Gericht. Die nunmehrige Besitzerin sollte das eigentlich schrottreife Fahrzeug um 1.500 Euro kaufen. Der Anbieter war aber nicht derjenige, der letztlich auf dem Kaufvertrag aufschien. Er gab sich als Schwiegervater des angeblichen Autobesitzers aus und war für die Strafverfolgungsbehörden nicht auszuforschen.

Ungereimtheiten gab es unter anderem wegen des Kilometerstandes: Der Angeklagte hatte im Gutachten etwas mehr als 150.000 Kilometer angegeben, am Tacho, der angeblich kurz zuvor erneuert worden war, schienen aber über 200.000 Kilometer auf. Das konnte sich der Beschuldigte nicht erklären, versicherte aber, dass er nichts davon gehabt hätte, in seiner Expertise den Kilometerstand herunterzusetzen. Er habe außerdem sicher keinen Fehler dabei gemacht.

Kfz-Überprüfung ergab nur leichte Mängel

“Wir haben einen sehr guten Ruf bei der Landesregierung. Ich habe die Firma 1990 aufgesperrt, wir haben nie etwas gehabt”, beteuerte der 56-Jährige. Man habe tausende Überprüfungen durchgeführt. Dennoch stellte der ÖAMTC rund drei Wochen später fest, dass der Wagen nie und nimmer ein Pickerl bekommen hätte dürfen.

Dass der Mechaniker mit dem Anbieter unter einer Decke steckte, war für den Senat nicht nachweisbar, ebenso wenig, dass er die Amtsgewalt wissentlich missbraucht habe. Daher gab es den Freispruch im Zweifel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA)

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