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KfV: "Sommerreifen noch in Garage lassen"

Erst nach dem 15. April dürfen die Winterreifen abmontiert werden.
Erst nach dem 15. April dürfen die Winterreifen abmontiert werden. ©KfV
Der Frühling ist zwar im Anmarsch, trotzdem rät das Kuratorium für Verkehrssicherheit, mit dem Wechsel auf die Sommerreifen noch zu warten. Die situative Winterreifenpflicht gilt bis 15. April.

Aus meteorologischer Sicht hält der Frühling zwar momentan Einzug, das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) rät aber davon ab, die Winterreifen vorschnell gegen die Sommerreifen zu tauschen. „Rein aus Sicherheitsgründen ist davon abzuraten“, sagt Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Prävention im KfV. „Auch wenn es tagsüber frühlingshaft ist, sinken die Temperaturen in der Nacht immer noch stellenweise unter den Gefrierpunkt, was zu Straßenglätte führen kann“, so Robatsch weiter. Nur mit Winterreifen ist man weiter auf der sicheren Seite.

Winterreifen müssen bis 15. April montiert bleiben

Abgesehen vom Sicherheitsaspekt gilt auf Österreichs Straßen bis 15. April die situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Der Lenker des Fahrzeugs muss, wenn die Situation es erfordert, Winterreifen montiert haben. In eine derartige Situation  kann man schneller kommen als man denkt, vor allem wenn man nachts unterwegs ist. Außerdem zahlt keine Versicherung den Schaden, wenn man mit Sommerreifen in winterlichen Verhältnissen einen Unfall verursacht.

 

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