Ketten-E-Mails zum Führerschein
Diese Information ist unwahr und entbehrt jeder Grundlage. Offenbar steigt durch diese Falschinformation auch die Zahl der Antragsteller hinsichtlich neuer Scheckkartenführerscheine ständig an.Dadurch kommt es leider zu einer unnötigen Verlängerung der Wartezeiten für jene Antragsteller, die den Führerschein aus anderen Gründen, etwa wegen Ablauf von Befristungen oder ungültigem Führerschein tatsächlich austauschen müssen.
Ein Führerschein wird z.B. dann ungültig, wenn das Lichtbild den Besitzer nicht mehr einwandfrei erkennen lässt oder Beschädigungen seine Vollständigkeit, Einheit oder Echtheit in Frage stellen.
Tatsächlich gibt es weder eine Umtauschpflicht noch eine generelle Befristung der bisher ausgestellten Führerscheindokumente für die Führerscheinklassen A und B. Dies gilt für den rosa Papierführerschein ebenso wie für die ausgestellten Scheckkartenführerscheine und auch für die bis zum Inkrafttreten der dritten Führerscheinrichtlinie im Jahre 2012 auszustellenden Führerscheindokumente.
Diese Führerscheine behalten mindestens bis zum Jahr 2032 ihre Gültigkeit. Mit der Umsetzung der dritten Führerscheinrichtlinie in Österreich längstens bis 2012 werden ab diesem Zeitpunkt ausgestellte Führerschein voraussichtlich auf 10 bis 15 Jahre befristet sein. Die Bundespolizeidirektion Wien ersucht daher, nicht erforderliche Führerscheinumtäusche bis zu einem späteren Zeitpunkt aufzuschieben.