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Kerner als Zeuge im Stephanie-Prozess

ZDF-Moderator Johannes B. Kerner soll im Prozess um Entführung und vielfachen sexuellen Missbrauch von Stephanie als Zeuge aussagen, denn Stephanie habe sich in Kerners Talkshow den Tod von Mario M. gewünscht.

Johannes B. Kerner soll im Prozess um Entführung und vielfachen sexuellen Missbrauch von Stephanie als Zeuge aussagen. Das hat am Donnerstag der Verteidiger des Peinigers, vor dem Landgericht Dresden beantragt. Dabei geht es um das Gespräch Kerners mit dem 14-jährigen Opfer in seiner Talkshow. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sah das Gericht zahlreiche von Mario M. aufgenommene Videos über die sexuellen Verbrechen an Stephanie an. Deren Eltern verliessen vorher den Gerichtssaal. Verteidiger Boine sagte zu dem Kerner-Interview, mit der Aussage, dass sich Stephanie den Tod von Mario M. wünsche, sei eine journalistische Grenze überschritten worden.

Durch die Berichterstattung sei in die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten eingegriffen worden. Das müsse nach anerkannter Rechtsprechung strafmildernd berücksichtigt werden, sagte Boine. Das Gericht will seine Entscheidung über den Antrag am 6. Dezember bekannt geben. Stephanies Anwalt Ulrich von Jeinsen zeigte sich erschüttert über die Videos. „Es fehlen einem die Worte. Emotional wurden meine Befürchtungen übertroffen.“ Man fühle sich miserabel, wenn man sich vorstelle, dass das Kind das fünf Wochen lang aushalten musste und nicht irgendwann einmal Nein sagen konnte, sagte von Jeinsen.

Das Gericht verlas mehrere Briefe von Stephanie, in denen sie während ihres wochenlangen Martyriums verzweifelte Hilferufe an den lieben Gott geschrieben hatte. Wenn es eine Strafe sein solle, dann reiche es jetzt, schrieb sie. Von Tag zu Tag würden ihre Schmerzen grösser. Sie halte es nicht mehr aus. Aus der glücklichen Steffi sei eine traurige, nie wieder glücklich werdende Steffi geworden. Den lieben Gott flehte sie an zu helfen, bevor es zu spät sei.

Allen Auflagen nachgekommen

Eine 59 Jahre alte Bewährungshelferin sagte vor Gericht aus, dass Mario M. kein typischer Sexualstraftäter sei. Während seiner Bewährungszeit habe es keine Befürchtungen wegen einer erneuten sexuellen Straftat gegeben.

Mario M. war wegen Vergewaltigung eines 14 Jahre alten Mädchens und Körperverletzung im Jahre 1999 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Diese Strafe wurde im Mai 2002 zur Bewährung ausgesetzt. Im Februar 2004 sei diese aufgehoben worden, sagte die Zeugin weiter. Mario M. sei allen Auflagen nachgekommen. Mario M. habe ihr gegenüber deutlich gemacht, keine erneute Partnerschaft mehr eingehen zu wollen. Die Enttäuschungen, die er mit den bisherigen Partnerinnen erlebt habe, wolle er nicht noch einmal machen, zitierte die Bewährungshelferin den Angeklagten. Er sei jemand, der auf andere Menschen provozierend wirke. Er vermittelte zudem ein Bild von sich, das schwer zu greifen sei, meinte sie.

Der Angeklagte muss möglicherweise nicht mit der gesetzlich vorgegebenen Höchststrafe von 15 Jahren rechnen. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Christian Avenarius, auf AP-Anfrage mitteilte, muss das umfassende Geständnis zu seinen Gunsten beim Urteil berücksichtigt werden. Das könnte dazu führen, dass die zweite Grosse Strafkammer geringfügig unterhalb der Höchststrafe bliebe. Für die Staatsanwaltschaft komme es vor allem darauf an, dass das Gericht für Mario M. Sicherungsverwahrung anordne. Es bleibe das Ziel, dass der Angeklagte für immer ins Gefängnis komme.

Dem 36-jährigen gelernten Anlagenbauer, selbst Vater einer Tochter, wird vorgeworfen, Anfang dieses Jahres die damals 13 Jahre alte Stephanie auf ihrem Weg zur Schule entführt und fast fünf Wochen lang in seiner Wohnung gefangen gehalten zu haben. Das Kind musste dabei unvorstellbare Grausamkeiten erleiden. Stephanie wurde am 15. Februar befreit. Das Gericht hat noch drei Prozesstage terminiert: den 6., 12. und 14. Dezember.

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