Die vom Lebensgefährten der Inhaftierten eingereichte Besuchsgenehmigung wurde indes abgelehnt. Sie sei abgemagert, es gehe ihr nicht gut, so die Mutter von Estibaliz C. nach ihrem Besuch im Gefängnis. Die mitgebrachten Lebensmittel durfte die Frau ihrer Tochter allerdings nicht überreichen, weil sie schon einmal Essen geschickt hatte und ein zweites Mal nicht erlaubt sei.
Für kommenden Dienstag haben sich der Bruder sowie der Vater der Wiener Eissalonbesitzerin angekündigt. Der Lebensgefährte der 32-Jährigen darf hingegen nicht zu seiner Freundin – nicht einmal telefonieren sei erlaubt, weil dies die Ermittlungen gefährden könne, so das Gericht.
Um möglichst rasche Auslieferung bemüht
Laut Beorchia werden am Montag auch die beiden österreichischen Rechtsanwälte der Spanierin in Triest sein, um jener Anhörung beizuwohnen, in der über die Auslieferung der Verdächtigen nach Österreich entschieden werden soll. Ob dies tatsächlich am Montag der Fall sein werde, stehe allerdings noch nicht fest. Und auch nach dem Richterspruch könne es noch bis zu fünf Tage dauern, bis Estibaliz C. ausgeliefert wird. In der Zwischenzeit seien die Anwälte der Spanierin um eine möglichst rasche Auslieferung bemüht, weil die Haftbedingungen in Österreich für schwangere Frauen besser seien als in Italien, so Beorchia.
Heimischen Medienberichten zufolge soll die 32-Jährige beim Beseitigen der ersten Leiche im Jahr 2008 einen “unwissenden Helfer” gehabt haben. Zu der Frage, ob der Frau tatsächlich ein Bekannter beim Tragen geholfen hat oder nicht, wollte sich Thomas Vecsey, Sprecher der Wiener Staatsanwaltschaft, am Freitag nicht äußern: “Dazu sage ich nichts. Wir müssen nicht alles kommentieren.”
(apa)