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Keine Staatsbürgerschaft für Held der Wiener Terrornacht

Held der Wiener Terrornacht darf nicht Österreicher werden.
Held der Wiener Terrornacht darf nicht Österreicher werden. ©pixabay.com (Symbolbild)
Der als "Held der Terrornacht" in der Wiener Innenstadt bekannt gewordener gebürtiger Palästinenser ist mit seinem Antrag auf Einbürgerung in Österreich gescheitert. Nun steht eine Amtshaftungsklage im Raum.
Ludwig ehrte Helden der Terrornacht

Bereits Ende Dezember hat ihm die verantwortliche Wiener Magistratsabteilung 35 mitgeteilt, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft "derzeit nicht möglich" sei, berichtete "profil" am Freitag. Grund ist die Einschätzung des Wiener Verfassungsschutz-Landesamts.

Keine Staatsbürgerschaft wegen Bericht des Verfassungsschutzes

Das Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) hält in seinem Bericht fest, Osama A. würde "nach wie vor im Umfeld der terroristischen Gruppierung Hamas in Erscheinung" treten, eine Verleihung der Staatsbürgerschaft daher "eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Republik Österreich" darstellen. In der MA 35 erklärte man auf APA-Anfrage, dass sich eine vollziehende Behörde an die Rechtsprechung zu halten habe: "Wenn eine Gefährdungsmeldung durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorliegt, ist das ein Einbürgerungshindernis."

Mann rettete angeschossenen Polizisten in der Wiener Terrornacht

Beim Wiener Attentat 2020 hatte der seit 2013 als anerkannter Flüchtling in Wien lebende staatenlose Mann einen vom Attentäter angeschossenen Polizisten aus dem Gefahrenbereich zu Sanitätern gebracht und dem Beamten so das Leben gerettet, wofür Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) ihm die "Rettungsmedaille des Landes Wien" verlieh. Laut "profil" war er aber im Zuge der Operation Luxor, der Großrazzia gegen die Islamisten-Szene im November 2020, ins Visier der Staatsanwaltschaft Graz geraten. Grund war seine Tätigkeit in einem Hilfsverein, der dem Verdacht der Ermittler zufolge Spendengelder aus Österreich in ein "mögliches Einflussgebiet der terroristischen Vereinigung Hamas" weitergeleitet hätte.

Verfahren gegen A. eingestellt

Allerdings stellte das Landesgericht für Strafsachen Graz das Verfahren gegen A. im vergangenen September ein, da es "keine konkreten Beweisergebnisse" gebe, "die die Annahme einer Mitgliedschaft bei der Hamas tragen würde". Auch das Ermittlungsverfahren gegen den inkriminierten Verein wurde eingestellt. Die Landespolizeidirektion Wien äußerte daher im vergangenen Herbst keine Bedenken bezüglich der Einbürgerung.

"Bericht des LVT ist reine Willkür"

Dass im Gegensatz dazu das LVT Wien A. weiterhin dem Hamas-Umfeld zurechnet, stößt bei dessen Anwältin, der früheren SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar, auf heftige Kritik: "Der Bericht des LVT ist reine Willkür. Es handelt sich um haltlose Vorwürfe, die jeglicher Grundlage entbehren. Dieses Vorgehen ist rechtsstaatlich sehr bedenklich." Laut "profil" wird Duzdar eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen, da ihr Mandant durch den tatsachenwidrigen LVT-Bericht wirtschaftlich geschädigt werde.

(APA/Red)

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