Keine Mindestsicherung für Schutzberechtigte: Hacker verteidigt Wien-Kurs

Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hat am Donnerstag im Landtag die geplante Neuregelung bei den subsidiär Schutzberechtigten verteidigt. Diese werden künftig auch in Wien keine Mindestsicherung mehr beziehen, sondern in die Grundversorgung überführt. Hacker verwies auf die bereits beschlossene europäische Verordnung, in der der Umgang mit dieser Personengruppe grundsätzlich geregelt wird. An diese sei der Gesetzgeber - also der Bund - gebunden.
Die Bundesregierung müsse nun eine für alle Bundesländer geltende Regelung entwerfen. "Welchen der möglichen Wege der Bund dazu wählen wird, weiß ich nicht." Die Länder seien hier nicht unmittelbar zuständig, hob er hervor. Das gelte auch für Wien. "Die Schaffung von Auffangsystemen, von Menschen, die unter internationalem Schutz stehen, ist nicht solitäre Aufgabe der Bundeshauptstadt, das ist sicher."
Wien setzt "ersten Schritt": Hacker verteidigt Aus für Schutzbedürftige
Das System müsse für ganz Österreich und damit für alle Bundesländer gelten. Wenn die EU-Vorgaben nicht via Gesetz verankert würden, werde die Verordnung ab 1. Juli zu nationalem Recht, erläuterte Hacker in der Fragestunde des Landtags. In Wien habe man mit der Änderung einen "ersten Schritt" gesetzt, sagte er. In Österreich werden subsidiär Schutzberechtigte somit künftig in keinem Bundesland mehr Mindestsicherung beziehen.
An sich soll die Neuregelung in Wien ab 1. Jänner gelten. Hacker geht laut eigenen Angaben aber davon aus, dass nicht sofort am ersten Tag alle Betroffenen in das neue System wechseln. So werde etwa noch geprüft, wie mit Menschen mit bestehenden Bescheiden umzugehen ist. Auch ob es Begleitmaßnahmen geben wird, ist laut dem Stadtrat noch offen.
Zahlreiche Budgetmaßnahmen in Wien geplant
Maßnahmen bei der Mindestsicherung sollen dazu beitragen, das Budgetdefizit in Wien zu reduzieren. Auch weitere Einschnitte wie eine Erhöhung der Preise für Öffi-Tickets, höhere Sätze bei der Ortstaxe, die Verschiebung von Bauprojekten oder das Einfrieren der Bezirksbudgets sind vorgesehen. Auch die Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags ist geplant. Diese Maßnahme stand am Donnerstag auf der Tagesordnung des Landtags.
Damit will man 190 Mio. Euro zusätzlich lukrieren. Der Beitrag beträgt derzeit 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage jeweils für Dienstgeber und Beschäftigte, künftig steigt er auf je 0,75 Prozent. Zweckgewidmet werden die Erträge für Wohnbau, Soziales, Kindergärten und Schulen.
Auch das Wiener Akademienförderungsgesetz wird geändert. Denn bei den Parteiakademien sind ebenfalls Einsparungen geplant. Mit der Novelle werden Mittel für internationale Bildungsarbeit gekürzt.
(APA/Red)