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Keine Kurzparkscheine am 24. Dezember 2017 benötigt - Achtung Ausnahmen

Wer die Ausnahmen beim Parken nicht beachtet, kann auch am 24. Dezember einen Strafzettel kassieren
Wer die Ausnahmen beim Parken nicht beachtet, kann auch am 24. Dezember einen Strafzettel kassieren ©APA (Sujet)
2017 gibt es auch ein kleines "Christkindl" für Wiens Autofahrer: Der 24. Dezember fällt dieses Jahr auf einen Sonntag. Das bedeutet, dass grundsätzlich in den Parkpickerlbezirken laut ÖAMTC keine Parkscheine ausgefüllt werden müssen. Doch es gibt Ausnahmen - alle Infos hier.
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Achtung, die Ausnahmen – also Parkbereiche, in denen sie am 24. Dezember 2017 sehr wohl Parkscheine benötigen, sind:

  • Stadthallen-Kurzparkzone (15. Bezirk), gültig 18-22 Uhr, Maximale Parkdauer 2 Stunde.
  • rund um Bahnhöfe und Spitäler sowie die Anrainerparkplätze

Achtung am 24. Dezember: Kurzparkzonen und Anrainerparkplätze

In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds. Die ÖAMTC-Experten raten, in den genannten Bezirken sehr genau aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird.

 

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