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"Keine Infragestellung der Zölibatsverpflichtung"

Wien - Die Priesterweihe des verheirateten früheren evangelischen Pfarrers Gerhard Höberth bedeutet keine Infragestellung der Zölibatsverpflichtung für die Priester des lateinischen Ritus in der katholischen Kirche.

Dies betonte der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Erich Leitenberger, am Donnerstag im Hinblick auf Journalistenanfragen. Der 47-jährige Höberth, verheiratet und Vater von vier Kindern, war am 15. Juni von Kardinal Christoph Schönborn im Stephansdom zum Priester geweiht worden.

Höberth konvertierte im Jahr 2005 gemeinsam mit seiner Frau zur katholischen Kirche. Leitenberger erinnerte daran, dass es seit 1951 in der katholischen Kirche des lateinischen Ritus für Geistliche protestantischer Kirchen, die konvertieren, die Möglichkeit der Weihe zum Priester gibt, auch wenn sie verheiratet sind. Die Dispens von der Zölibatsverpflichtung wird vom Papst gewährt; sie kann ausschließlich Geistlichen gewährt werden, die aus nichtkatholischen Kirchen zur katholischen Kirche konvertiert sind.

Erstmals wurde die Dispens 1951 von Pius XII. für den früheren Mainzer evangelischen Pfarrer Rudolf Goethe erteilt. Bedingungen und Verfahrensdauer haben sich seither öfters verändert. Die Gesamtzahl der Priester des lateinischen Ritus, die als Konvertiten aus nichtkatholischen Kirchen ihre Ehe weiterführen können, wird weltweit auf 500 geschätzt. Das Phänomen ist vor allem in der angelsächsischen Welt und in Skandinavien geläufig.

(Quelle: KATHPRESS)

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