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Keine generelle Führerschein-Befristung

Entgegen anders lautenden Meldungen ist in den nächsten Jahren eine generelle Befristung der Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B nicht beabsichtigt. Es ist deshalb weiterhin ohne neuerliche ärztliche Untersuchung möglich, den Papierführerschein in einen Scheckkartenführerschein umzutauschen, wird von Seiten der Abteilung Verkehrsrecht im Amt der Vorarlberger Landesregierung mitgeteilt.

Rückfragehinweis:

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Tel.: 05574/511-20137
Fax: 05574/511-20190
Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67
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OTS0059 2007-10-04/09:38

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