Dass Frauen bereits mit 60 Jahren und Männer erst mit 65 in den Vorzug von Seniorenermäßigungen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen können, sei verfassungswidrig und werde nun abgeschafft. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag entschieden, wie die Vorarlberger Nachrichten in ihrer Freitagausgabe berichten.
Laut Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, sei die Regelung von früheren Ermäßigungen für Frauen, die bislang gegolten hat, nämlich ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Verkehrsministerin Doris Bures (SP) muss die Verordnung nun bis Jahresende reparieren. Das gilt beispielsweise für die ÖBB und die Wiener Linien. Bures betont, dass sie dabei jedoch die “besondere Lebenssituation von Frauen” – sprich die nach wir vor meist deutlich niedrigeren Einkommen und Pensionen – berücksichtigen werde.