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Keine DSGVO: Alte Pickerlprüfungen in Datenbank abrufbar

Alte Pickerlprüfungen bleiben in einer Datenbank gespeichert.
Alte Pickerlprüfungen bleiben in einer Datenbank gespeichert. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird laut Arge Daten durch die Politik zunehmend ausgehebelt. Kritisiert wird, dass über eine zentrale Datenbank alte Pickerlprüfungen (§57a) abgerufen werden können.

Die Arge Daten hat am Dienstag per Aussendung die zunehmende Aushebelung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die Politik kritisiert. Ein Beispiel sei die Pickerlprüfung (§57a): Neben neuen Fristen wurde eine zentrale Datenbank mit “Prangerfunktion” ausgestattet. Alte Prüfungen bleiben jahrelang gespeichert, rund 300.000 Personen könnten darauf zugreifen.

Arge Daten kritisiert “Prangerfunktion” bei Pickerlprüfung

Eine verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung, die bei derartig großen Datenbanken erforderlich ist, wurde laut Arge Daten nicht gemacht. Die Löschverpflichtungen der DSGVO wurden missachtet.

Jeder Fahrzeughalter müsse damit rechnen, bei einer Verkehrskontrolle besonders streng kontrolliert zu werden, nur weil irgendwann bei einer Pickerlprüfung Mängel festgestellt wurden – unabhängig davon wie alt die Prüfung ist und ob zwischenzeitlich die Mängel längst behoben sind.

(APA/Red)

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