Keine Beugestrafe gegen Spindelegger verhängt

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte einen Antrag auf eine Beugungsstrafe für Ex-Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) ab.
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Der Antrag des ÖVP-Untersuchungsausschusses, gegen EX-Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) eine Beugestrafe zu verhängen, wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) abgelehnt.
Dieser war im Dezember kurzfristig geladen worden, hatte aber an zwei Mal aus beruflichen Gründen abgesagt. Spindelegger sei zurecht entschuldigt gewesen, berichteten "Presse" und "Kurier" in ihren Dienstag-Ausgaben.
Nach U-Ausschuss: Keine Beugestrafe gegen Spindelegger
Spindelegger hatte als Generaldirektor des Zentrums für die Entwicklung von Migrationspolitik schon lange vor seiner beantragten Ladung arrangierte Auslandstermine. Laut Gericht konnte der einstige ÖVP-Chef "nachvollziehbar darstellen, dass er an diesen beiden Tagen durch gerechtfertigte Auslandsaufenthalte an der Teilnahme an der Befragung gehindert war".
(APA/Red)