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Keine Beugestrafe für Vbg. Ex-Wirtschaftsbund-Direktor Kessler

Antrag auf Beugestrafe gegen Kessler von Gericht abgelehnt.
Antrag auf Beugestrafe gegen Kessler von Gericht abgelehnt. ©APA/DIETMAR STIPLOVSEK (Symbolbild)
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss eingebrachten Antrag auf Beugestrafe gegen den nicht zur Befragung gekommenen früheren Wirtschaftsbund-Direktor Jürgen Kessler abgelehnt. Ein ORF-Vorarlberg-Bericht wurde am Freitag vom Gericht bestätigt.

In der Inseratenaffäre soll es erste Zeugenbefragungen durch Korruptionsermittler gegeben haben, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern.

Kessler kam nicht in U-Ausschuss

Kessler war Anfang Juni nicht zur Befragung im U-Ausschuss zur Causa Wirtschaftsbund erschienen und hatte dafür gesundheitliche Gründe genannt. Mitglieder des U-Ausschusses beantragten auf SPÖ-Antrag Beugestrafe sowie eine neuerliche Ladung, die im Herbst erfolgen soll. Ein Zeuge bestätigte dem Gericht zwischenzeitlich Kesslers Zustand. "Die Verhinderung der Auskunftsperson war ausreichend genug begründet, um als entschuldigt zu gelten", so dazu ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts.

Causa Wirtschaftsbund: Finanzbehörden und WKStA ermitteln

Unterdessen ermitteln sowohl die Finanzbehörden als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter in der Causa Wirtschaftsbund, in deren Mittelpunkt fragwürdige Konstruktionen um Inserate in der mittlerweile eingestellten Zeitung der ÖVP-Teilorganisation stehen. Die Personen, gegen die ermittelt wird - dabei soll es sich um Landeshauptmann Markus Wallner, Wirtschaftslandesrat Marco Tittler und seinen Vorgänger Karlheinz Rüdisser (alle ÖVP) handeln - sind laut ORF bisher nicht einvernommen worden, aber es sollen mehrere Personen als Zeugen ausgesagt haben. Dazu reisten Beamte des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK) aus Wien an und führten Befragungen in der Polizeiinspektion in Dornbirn durch. Eine Bestätigung dafür gab es nicht: Man kommentiere einzelne Ermittlungsschritte nicht, so ein Sprecher der WKStA dazu auf APA-Anfrage.

(APA/Red)

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