Keine Anfrageflut durch Informationsfreiheit im Kanzleramt
Im September seien merklich mehr Anfragen gestellt worden als in vergleichbaren früheren Zeiträumen nach dem Auskunftspflichtgesetz. "Der große Ansturm blieb allerdings aus", so das Büro von Digitalisierungsstaatssekretär Pröll vor dem Wochenende gegenüber der APA. Und das, obwohl das Bundeskanzleramt oft als Anlaufstelle für alle Anfragen nach dem IFG gesehen werde.
500 zusätzliche Datensätze in Register
Die Anfragen an das Bundeskanzleramt würden gesichtet und von der Rechtsabteilung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen beantwortet. Kurze und konkrete Anfragen könnten rasch beantwortet werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien zuvor durch Schulungen und Sensibilisierung vorbereitet worden. Betreffen die Anfragen das Bundeskanzleramt nicht, würde man die Antragstellerinnen und -steller an die richtige Behörde verweisen.
Im Informationsregister unter data.gv.at seien seit Inkrafttreten des IFG 500 zusätzliche Datensätze veröffentlicht worden, auch sehe man eine Verdreifachung von Seitenaufrufen, Downloads und Verweildauer. Insgesamt sind dort über 57.000 Datensätze von rund 1.900 Stellen zu finden. Über das Register müssen Informationen von allgemeinem Interesse veröffentlicht werden - beispielsweise Verträge über mindestens 100.000 Euro. Allerdings gibt es bis zum 1. Dezember eine Übergangsfrist. Weiterhin vom Gesetz überzeugt zeigte sich Pröll: "Open Data schafft nicht nur Transparenz, sondern ermöglicht es, innovative Lösungen zu entwickeln und den digitalen Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken", betonte er.
(APA)