Wie berichtet wurde das Verfahren gegen einen Ex-Polizisten, der sich 2006 an der Folterung des gambischen Schubhäftlings Bakary J. beteiligt hatte, eingestellt. Die Frage, um welche Widersprüchlichkeiten es sich dabei konkret handle, ließ Bussek im Gespräch mit der APA unbeantwortet: “Es geht dabei um die Intimsphäre und den privaten Bereich der Betroffenen. Daher darf ich dazu nichts sagen.” Die Staatsanwaltschaft sei zur Objektivität verpflichtet. Es habe “nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit” festgestellt werden können, wie die Verletzungen der Ex-Freundin des aufgrund der Causa Bakary J. aus dem Polizeidienst entlassenen Mannes zustande kamen, sagte Bussek.
Vergewaltigungsvorwurf
Die 37 Jahre alte Ex-Freundin des früheren WEGA-Beamten behauptet, dieser habe sie in der Nacht auf den 22. Mai 2012 in ihrer Wohnung zu Sex gezwungen. Er dagegen spricht von einvernehmlichem und “leidenschaftlichem” Sex. Sie habe seine “Erregung ausgenützt”. Er wisse nicht, weshalb sie danach davongelaufen sei.
Die Frau war gegen 1.00 Uhr barfuß und spärlich bekleidet auf nahe gelegene eine Wachstube geflüchtet, wo sie Anzeige erstattete. Sie wies blaue Flecken und Würgemale am Hals auf. Als die Polizisten sie zurück in ihre Wohnung begleiteten, die sie von außen abgesperrt hatte, war ihr Ex-Freund verschwunden. Er war aus einem Fenster geklettert und von einem Balkon aus dem ersten Stock gesprungen.
Verfahren wurde eingestellt
“Wenn das ganz normaler Sex war, macht man so was doch nicht und begibt sich in Lebensgefahr, nur damit man wegkommt”, gibt der Wiener Anwalt Robert Lattermann zu bedenken, der die Ex-Freundin vertritt. Für ihn ist die Begründung, mit der die Staatsanwältin das Verfahren eingestellt hat, “aberwitzig”. Die Umstände der Tat wären nicht entsprechend gewürdigt worden, auch die Zeugenaussage der Ex-Frau des früheren Beamten, die von gewalttätigen Übergriffen während der Ehe berichtet hatte, habe man zu wenig beachtet, so Lattermann.
Er hat daher einen Fortführungsantrag gestellt, der nun von der Justiz geprüft wird. Reagiert haben unterdessen auch die übergeordneten Stellen im Justizapparat: Der Akt ist infolge des medialen Echos seit Mittwoch, berichtspflichtig. Die Staatsanwaltschaft muss sämtliche weitere Schritte in einen Vorhabensbericht gießen und sich diese von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium absegnen lassen. (APA)