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Kein Service für Schwule? Arizona will das per Gesetz erlauben

Neuregelung könnte Geschäftsleuten erlauben, Dienstleistungen für Homosexuelle abzulehnen.
Neuregelung könnte Geschäftsleuten erlauben, Dienstleistungen für Homosexuelle abzulehnen. ©dpa
In Arizona wurde kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das es Geschäftsleuten und Privatbürgern erlaubt, Schwule und Lesben als Kunden abzulehnen. Rocco DiGrazia ist Besitzer einer Pizzeria in Tucson, Arizona, und weigert sich nun, Abgeordnete aus Arizona in seinem Lokal zu bedienen.  Die Aktion machte ihn in den USA schlagartig bekannt.

DiGrazia protestiert gegen das Gesetz, das der Kongress in Arizonas Hauptstadt Phoenix kürzlich mit republikanischer Mehrheit verabschiedet hat. Demnach haben Geschäftsbesitzer das Recht, Personen auf Grund ihrer Homosexualität nicht zu bedienen. Sie sollen sich dabei auf ihre religiösen Überzeugungen berufen können. Nun liegt es an der ebenfalls republikanischen Gouverneurin Jan Brewer, ob die als SB 1062 bekannte Vorlage Gesetzeskraft erhält.

DiGrazia hat seine entschiedene Ablehnung auch via Facebook publik gemacht und nach eigenen Angaben massive Unterstützung erfahren. Mit seiner Plakataktion habe er aufzeigen wollen, “dass jede Ausweitung von Diskriminierung die Türen für noch mehr öffnet”, zitiert ihn der “Rizona Star”.

Ähnliche Diskriminierungen

In den vergangenen Monaten hatten mehrere Fälle Schlagzeilen gemacht, bei denen gleichgeschlechtlichen Paaren Dienstleistungen verweigert worden waren. So lehnten es mehrere Fotografen ab, Aufnahmen bei Homo-Hochzeiten zu machen. In Colorado sperrte sich ein Bäcker dagegen, eine Hochzeitstorte für zwei Männer anzufertigen.

Das Paar zog vor den Kadi – und erhielt Recht. Der Richter sah eine klare Diskriminierung und verwies unter anderem darauf, dass der Bäcker sogar einmal eine Torte für eine Jux-Hochzeit von zwei Hunden gebacken habe.

Freie Religionsausübung

Die christliche Organisation “Alliance Defending Freedom” sieht in dem Urteil vom Dezember einen Verstoß gegen Artikel 1 der US-Verfassung, der das Recht auf freie Religionsausübung festschreibt. “Die Menschen in Amerika sollten die Freiheit haben, entsprechend ihrem Glauben zu leben und zu arbeiten”, zitiert die “New York Times” Joseph La Rue, den Rechtsberater der Gruppe. “Der Glaube sollte nicht etwas sein, was wir hinter unseren eigenen vier Wänden lassen müssen.”

Aber Bürgerrechts- und Homosexuellen-Gruppen widersprechen entschieden. “Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, aber es ist kein Blankoscheck dafür, andere zu verletzen oder unseren Nachbarn unseren Glauben aufzuzwingen”, sagt David Mach von der American Civil Liberties Union (ACLU).

Weitgehend unumstritten ist das Recht für religiöse Organisationen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Schwulen-Hochzeiten zu verweigern. Der “New York Times” zufolge gibt es solche Beschränkungen in den meisten Staaten, die gleichgeschlechtliche Ehen erlauben. Aber das gilt nicht für private Geschäftsleute. Arizona, in dem Homoehen durch einen Verfassungszusatz verboten sind, wäre der erste US-Staat, der weiter geht. Eine Reihe Staaten erwägt ähnliche Maßnahmen, so Mississippi, South Dakota, Tennessee und Oregon.

Weitere Fälle

Darüber hinaus beschäftigt sich das Oberste Gericht der USA mit zwei anderen Fällen, in denen es ebenfalls um die Religions- und Meinungsfreiheit geht. Zwei Unternehmer wollen eine Ausnahmeregelung in den Krankenversicherungen, die sie ihren Angestellten bieten: Die Kosten für Verhütungsmittel sollen nicht übernommen werden müssen.

Die sehr konservative Gouverneurin Brewer hat bisher nicht erkennen lassen, ob sie das Gesetz unterzeichnen oder ihr Veto einlegen wird. Fest steht, dass sie umstrittene Maßnahmen nicht scheut. So sorgte sie 2010 für Furore, als sie ein äußerst restriktives Einwanderungsgesetz unterstützte und unterzeichnete. Arizona geriet in Verruf, die Wirtschaft bekam die Folgen durch Tourismusboykotte zu spüren. Vielleicht auch in Erinnerung daran haben sich Interessengruppen aus der Wirtschaft und Firmenbosse in Arizona im Streit um SB 1062 auf die Seite der Gegner geschlagen.

(APA/dpa/red)

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