Kein schulfreier Tag wegen Sturm
Allerdings gelten laut Schulunterrichtsgesetz Kinder wegen Ungangbarkeit des Schulwegs oder schlechter Witterung als gerechtfertigt verhindert, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist, hieß es auf Anfrage der APA aus den beiden Landesschulräten.
Die einzelnen Schulen wurden über diese Regelung bereits informiert. In Niederösterreich wurden außerdem auch Verhaltensregeln der Landeswarnzentrale verteilt.
Ob ein Fernbleiben tatsächlich entschuldigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Weht der Wind am Freitag nur mäßig, heißt es also in die Schule gehen. Gibt es auf Grund des Orkans Verkehrsbehinderungen oder besteht Gefahr für die Kinder, sind ein Zu-Spät-Kommen bzw. ein Fernbleiben vom Unterricht entschuldigt. In den vergangenen Jahren kam diese Regelung etwa beim Postbus- oder ÖBB-Streik zur Anwendung.