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Kein Schadenersatz nach SS-Massaker

Die deutsche Regierung muss für die Massaker der SS während des Zweiten Weltkriegs in Griechenland keinen Schadenersatz an die Hinterbliebenen zahlen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Klage von vier Geschwistern ab, die im Juni 1944 in dem Bergdorf Distomo ihre Eltern verloren hatten.

Es bestehe keine Rechtsgrundlage für Schadenersatzforderungen an die Bundesregierung, erklärten die Bundesrichter. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, da in Griechenland rund 60.000 ähnliche Klagen anhängig sind.

Bei den Massakern handelte es sich um Racheaktionen von SS-Soldaten an der Zivilbevölkerung. Weil Partisanen in einem Nachbarort die deutsche Wehrmacht angegriffen hatten, waren im Juni 1944 in Distomo 218 Frauen, Männer und Kinder erschossen worden. Das älteste Opfer war 85 Jahre alt, das jüngste ein zwei Monate altes Baby.

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