Kein Patent auf Züchtung
Es umfasst keine menschlichen beziehungsweise tierischen embryonalen Stammzellen mehr. Diese Entscheidung gab das Europäische Patentamt (EPA) am Mittwoch in München bekannt.
Wegen ethischer Bedenken hatten 14 Einspruchsparteien, darunter auch die Regierungen von Deutschland, Italien und den Niederlanden, einen Widerruf des Patents gefordert. Sie hatten ihre Bedenken seit Montag in einer Anhörung vorgetragen. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace warf dem EPA „Salamitaktik“ vor. Scheibchenweise habe die Behörde die Grenze dessen hinausgeschoben, was als Erfindung patentierbar sei. Nun sei man bei der Patentierbarkeit von Embryonen angelangt.
Die Münchner Behörde hatte das Patent 1999 an die Universität Edinburgh in Großbritannien erteilt. Dabei geht es um die Gewinnung tierischer und menschlicher embryonaler Stammzellen. Es erstreckt sich aber auch auf die damit mögliche Züchtung von Embryonen sowie die Herstellung gentechnisch veränderter Tiere oder Menschen.