Kein neues Verfahren gegen Öcalan
Einen entsprechenden Antrag Öcalans habe das Schwurgericht in Ankara unter Hinweis auf die Strafprozessordnung des Landes zurückgewiesen, berichteten türkische Medien am Freitag.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte vor einem Jahr entschieden, dass der Führer der Kurdischen Arbeiterpartei PKK keinen fairen Prozess hatte und die Türkei somit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Allerdings empfahl das Straßburger Gericht nicht ausdrücklich, dass das Verfahren in der Türkei zu wiederholen sei.
Öcalan war 1999 in Kenia festgenommen und in die Türkei gebracht worden. Dort wurde er von einem Staatssicherheitsgericht wegen Hochverrats zum Tode verurteilt. Nach Abschaffung der Todesstrafe wurde Öcalans Strafe in lebenslange Haft umgewandelt. Die türkische Regierung macht den PKK-Führer für einen 15-jährigen Guerilla-Krieg im Südosten des Landes mit mehr als 35.000 Toten verantwortlich.