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Kein Mordprozess nach Tötung von Obdachlosem

Der 19-jährige Deutsche, der Ende August 2007 in einer Notschlafstelle in Wien-Rudolfsheim einen 49 Jahre alten Obdachlosen erschlagen und aufgeschlitzt hat, war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.

Zu diesem Schluss kommt der psychiatrische Sachverständige Heinrich Pfolz in seinem Gutachten. Damit steht fest, dass der Mann nicht wegen Mordes vor Gericht gestellt werden kann.

Die Staatsanwaltschaft Wien wird stattdessen einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einbringen, wie Behördensprecher Gerhard Jarosch am Dienstag auf APA- Anfrage erklärte. Laut psychiatrischem Gutachten leidet der 19- Jährige an einer Geisteskrankheit bzw. einer schweren, diesem Zustand gleichwertigen seelischen Störung, in Folge derer er nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Da somit ein Schuldausschließungsgrund vorliegt und der Täter damit im strafrechtlichen Sinn nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, will die Anklagebehörde nun den Deutschen von einem Schwurgericht unbefristet in einer Sonderstrafanstalt einweisen lassen. Der Psychiater geht in seiner Expertise davon aus, dass der Mann ohne entsprechende therapeutische und medikamentöse Behandlung unter dem Einfluss seiner Abartigkeit neuerlich eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen wird.

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