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Kein Kind für Madonna

Ein Gericht in Malawi hat eine Klage von Menschenrechtlern gegen die Adoption eines malawischen Buben durch US-Popdiva Madonna zugelassen.

Richter Andrew Nyirenda entschied am Mittwoch in Malawis Hauptstadt Lilongwe, ein Bündnis von 67 malawischen Menschenrechtsgruppen sei berechtigt, gegen die Adoption vorzugehen und sie überprüfen zu lassen.

Die Aktivisten werfen der Popsängerin vor, mit Hilfe ihres Reichtums und ihrer Berühmtheit die Regeln umgangen zu haben. Madonna hatte im Oktober nach nur wenigen Tagen Aufenthalt in dem südostafrikanischen Staat die gerichtliche Genehmigung erhalten, die einjährige Halbwaise David für zunächst 18 Monate bei sich aufzunehmen. Danach soll über eine endgültige Adoption entschieden werden. Dieses Vorgehen widerspricht nach Angaben der Menschenrechtsgruppen den Gesetzen des afrikanischen Staates, da Ausländer vor einer Adoption 18 Monate mit dem Kind in Malawi leben müssten.

Der Anwalt der 48-Jährigen dagegen bekräftigte, Madonna habe sich „buchstabengetreu an die Gesetze gehalten”. Auch Davids Vater Yohane Banda unterstützt Madonnas Position. Er fürchtet, die Klage könnte Davids Chancen auf ein besseres Leben gefährden.

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