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Kein Hinweis, dass Flöttl Geld einsteckte

Dass der Spekulant Wolfgang Flöttl im Vergleich zu Elsner ein wesentlich milderes Urteil erhielt, versuchte die Richterin ausführlich zu erläutern. "Man liest und hört immer wieder, warum kommt er so gut weg", ging sie direkt auf mediale Vorwürfe ein.

Das Prozessthema sei nicht Betrug durch Flöttl, sondern die Untreue durch Bankmanager gewesen, wo Flöttl Beitragstäter war. “Das war das Prozessthema, ich kann nichts machen, so war die Anklage”.

Mutmaßungen, dass Flöttl das Geld für sich eingesteckt haben könnte, seien im Prozess nicht belegt worden. “Es gibt keinen Hinweis darauf, dass er das Geld nicht verspielt hätte, dass er sich das Geld eingesteckt hat”, sagte die Richterin. Hingegen gebe es “sehr sehr viele Unterlagen und Belege, die beweisen, dass er Geld verspielt hätte”.

Flöttl sei ein Risikoinvestor gewesen, “er durfte so handeln wie er gehandelt hat”. Fehlentscheidungen beim Investieren habe Flöttl selbst zugegeben, aber das alleine sei nicht strafbar. Mildernd seien für Flöttl das Geständnis und der Beitrag zur Wahrheitsfindung durch Vorlage von Unterlagen ausgefallen, auch sein bisher ordentlicher Lebenswandel. Erschwerend war für Flöttl, dass er “Nutznießer” des Kredits der BAWAG war.

Die Strafbemessung sei wirklich “wahnsinnig schwierig” gewesen, denn die Beträge seien enorm. Würde man pro 50.000 Euro die Mindeststrafe für Untreue von einem Jahr verhängen, müsste man bei dem Elsner vorgeworfenen Schaden von 1,7 Mrd. Euro 34.000 Jahre Haft verhängen. “Das geht nicht”, so die Richterin. “Banker haben es nun mal mit großen Beträgen zu tun”.

Zwar sei von den Beschuldigten immer wieder vorgebracht worden, “es ist ja eh nichts passiert, ohne Refco wäre alles nicht aufgeflogen”, doch “es ist schon etwas passiert: Die BAWAG wäre ohne diese Verluste um das Geld reicher”. Der ÖGB habe noch zusätzlich einen Imageschaden erlitten, da sich die Gewerkschaftsbank auf Casinobesuche eingelassen habe.

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