Kein grünes Licht für FPÖ-U-Ausschuss

Die Koalitionsfraktionen lehnten am Mittwoch im Geschäftsordnungsausschuss das von der FPÖ im Nationalrat eingebrachte Ersuchen für einen U-Ausschuss ab.
FPÖ-Verlangen für U-Ausschuss als "zur Gänze unzulässig" zurückgewiesen
Die ÖVP stützt sich auf Rechtsgutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister, die ein rechtlich korrektes Ansuchen der Freiheitlichen bezweifeln. Laut U-Ausschuss-Regeln muss der Untersuchungsgegenstand ein "bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" sein. Den erkennt Bezemek im von der FPÖ im Nationalrat eingebrachte Verlangen auf Prüfung diverser Corona-Maßnahmen und des Todes des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek nicht. Seiner Einschätzung nach bleibt der Untersuchungsgegenstand vage und unbestimmt. Fister nennt das Verlangen unzulässig, weil es weder einen "bestimmten" noch einen "abgeschlossenen" Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes betrifft.
Kai Jan Krainer (SPÖ) stieß sich vor allem an der Vermengung zweier völlig unterschiedlicher Themen. Nikolaus Scherak (NEOS) meinte im Ausschuss, dass er die Sachlage nicht so eindeutig wie ÖVP und SPÖ sehe. Er könne sich schon vorstellen, dass der VfGH die von der FPÖ proklamierte Klammer für "in Ordnung hält", so der NEOS-Politiker. Dennoch zogen die NEOS mit ÖVP und SPÖ mit. Mit Koalitionsmehrheit wurde entschieden, das Verlangen der FPÖ als "zur Gänze unzulässig" zurückzuweisen. Die Grünen orteten "einige Formalfehler" im Antrag der FPÖ. Ihre Partei räume dem Recht auf Kontrolle aber Vorrang ein, hielt Nina Tomaselli fest.
FPÖ wendet sich wegen U-Ausschuss an Verfassungsgerichtshof
Nachdem die Koalitionsfraktionen das von der FPÖ eingebrachte Verlangen bestritten hatten, werde man nun das Höchstgericht ersuchen, "die Angelegenheit zu klären", kündigte Generalsekretär Christian Hafenecker am Donnerstag in einer Aussendung an. Die Freiheitlichen müssen die Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses innerhalb von 14 Tagen beim Verfassungsgerichtshof anfechten, wobei die vierzehntägige Frist erst am Freitag - mit Beginn der Debatte über den Ausschussbericht im Plenum - zu laufen beginnt. Der VfGH sollte dann innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung getroffen haben. Folgt der Verfassungsgerichtshof den Bedenken von ÖVP, SPÖ und NEOS im Geschäftsordnungsausschuss nicht, muss dieser laut Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse "unverzüglich" zusammentreten.
(APA/Red)