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Kein Amtsmissbrauch: Freispruch für Windischgarstner Ortschef

Der Bürgermeister von Windischgarsten ist am Mittwoch im Landesgericht Steyr in Oberösterreich vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs nicht rechtskräftig freigesprochen worden.

Die Anklage hatte Norbert Vögerl (V) vorgeworfen, als Immobilienvermittler ein rutschungsgefährdetes Grundstück verkauft und als Ortschef eine Baubewilligung dafür erteilt zu haben. Der Hang geriet bei den Bauarbeiten in Bewegung und ein länger bestehendes Gebäude wurde beschädigt. Der Schöffensenat sah zwar Befangenheit, aber keinen Vorsatz.

Steyr. Vögerl, der sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannte, soll laut Anklage als Filialleiter eines Immobilienbüros 2004 einen Alleinvertretungsvertrag für die Parzellierung eines rund 12.800 Quadratmeter großen Areals und den Verkauf der Flächen unterzeichnet haben. Als Bürgermeister habe er dann für ein Bauvorhaben eine Bewilligung erteilt, obwohl zu dieser Zeit noch gar kein Bebauungsplan für den Hang vorlag, lediglich eine Bauplatzbewilligung.

Der Bescheid sei von Sachbearbeitern der Gemeinde und des Bezirksbauamts vorbereitet worden, betonte Vögerl. Normalerweise “überfliege” er die Bewilligungen, die er in seiner Postmappe finde, und unterschreibe sie, außer er werde gesondert darauf hingewiesen, dass etwas von der Norm abweiche. Die Staatsanwältin ließ das so nicht gelten: “Mit seiner Unterschrift ist er verantwortlich für den Inhalt – mag er die Bescheide vorher gelesen haben oder nicht.” Es bestehe kein Zweifel, dass Vögerl um die geologische Situation des Areals gewusst habe. “In seiner Eigenschaft als Immobilienvermittler hielt er sich aber eher bedeckt”, so die Anklägerin. Seinem Arbeitgeber seien daraus über 35.000 Euro an Provisionen erwachsen, betonte sie.

Der ursprüngliche Eigentümer des Areals bestritt, dass es bereits zuvor dort Rutschungen gegeben habe. “Das ist ja allein ein Politikum, das hat mit dem Grundstück nichts zu tun”, vermutete er. Dass er mit der selben Person den Alleinvertretungsvertrag geschlossen habe, die später für die Bewilligung der Parzellierung oder des Bauplatzes zuständig war, sei ihm nicht eigenartig vorgekommen. “Es war eh alles normal.”

Das Gericht sah aber sehr wohl Befangenheit bei Vögerl. Für den Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei aber zumindest ein bedingter Vorsatz nötig, so der Richter in der Urteilsbegründung. Dieser sei nicht erkennbar. Zudem kam der Schöffensenat zu dem Schluss, dass die vorliegende Bauplatzbewilligung ausreichend für eine Baugenehmigung war. Vögerl sei sogar verpflichtet gewesen, einen positiven Bescheid zu erlassen, schloss man sich in diesem Punkt der Linie der Verteidigung an.

“Die Gerechtigkeit hat gesiegt”, freute sich Vögerl nach der Urteilsverkündung. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, damit ist der Spruch nicht rechtskräftig. Die Besitzerin des beschädigten Hauses, die sich mit einer Forderung von 59.000 Euro als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hat, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Betrugsvorwürfe gegen den Bürgermeister – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – sind noch Gegenstand von Ermittlungen. Unter anderem geht es um doppelt verrechnetes Kilometergeld oder die private Nutzung einer Gemeindeversicherung. Laut Staatsanwaltschaft habe man aus verfahrensökonomischen Gründen vorerst einmal den Amtsmissbrauch zur Anklage gebracht, weil die übrigen Erhebungen noch Zeit in Anspruch nehmen können. (APA)

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