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Katze getötet und an die Wand genagelt: Ermittlungen gegen Grazer Richter

Musste die Katze wegen Beziehungsproblemen ihr Leben lassen?
Musste die Katze wegen Beziehungsproblemen ihr Leben lassen? ©photochief/flickr.com CC
Ein grausamer Fall von Tierquälterei wird in der Steiermark verhandelt: Ausgerechnet ein Richter soll einen Einbruch vorgetäuscht haben, bei dem die Hauskatze ertränkt und an die Wand genagelt worden war.

Der Fall wurde über Auftrag der Oberstaatsanwaltschaft Graz erst an die Staatsanwaltschaft Leoben weitergegeben, die gegen den Richter ein Verfahren einleitete, wie die “Kleine Zeitung” (Freitagausgabe) berichtete. Nun ist die Sache in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Linz, wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Leoben, Walter Plöbst, erklärte – um Befangenheitsdiskussionen hintanzuhalten.

War es eine Inszenierung?

Der Grazer hatte kürzlich Anzeige bei der Polizei erstattet, dass bei ihm eingebrochen worden sei. Im Haus des Mannes, der sich im Trennungsprozess von seiner Lebensgefährtin befand, war die Katze ertränkt und an die Wand genagelt worden. Neben dem toten Tier soll ein Bild des Richters ebenfalls an die Wand genagelt worden sein. Bei den ermittelnden Polizisten soll allerdings bald der Verdacht gekeimt sein, dass der Mann die Sache selbst inszeniert haben könnte, um den Verdacht auf die Ex-Lebensgefährtin zu lenken.

Viele Anschuldigungen gegen Richter

Die Anschuldigungen seien schwerwiegend, so die Zeitung: gefährliche Drohung, Tierquälerei, Fälschung von Beweismitteln und falsche Beweisaussage. Derzeit würden die Ermittlungen ruhen, denn laut Staatsanwalt Plöbst habe die Generalprokuratur am OGH den Fall nach Linz weitergereicht. Der Betroffene soll jeglichen Zusammenhang mit den Vorwürfen bestreiten.

Richter wurde suspendiert

Der Mann wurde zu Beginn dieser Woche vorläufig von Dienst suspendiert, wie der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Graz (OLG), Ulrich Leitner, gegenüber der APA bestätigte. “In dringlichen Fällen kann auch das OLG eine Suspendierung aussprechen”, so Leitner. Dies sei hier der Fall gewesen. Das OLG Wien müsse nun als vorgesetzte Behörde über die Aufrechterhaltung der Suspendierung entscheiden: “Ich gehe davon aus, dass das schnell geht”, sagte Leitner.

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