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Kataloniens Autonomie-Statut verfassungsgemäß

In einem seit langem erwarteten Urteil hat Spaniens Verfassungsgericht das Autonomie-Statut der Region Katalonien weitgehend für verfassungskonform erklärt. Die Entscheidung fiel mit sechs zu vier Stimmen, wie das hohe Gericht am Montagabend nach fast vierjährigen Beratungen in Madrid mitteilte. Der genaue Inhalt des Urteils wurde zunächst nicht bekannt.

Nach Medienberichten wurden jedoch nur 14 der insgesamt mehr als 200 Artikel beanstandet. Das Autonomie-Statut gewährt Spaniens wirtschaftsstärkster Region größere politische und finanzielle Eigenständigkeit gegenüber dem Zentralstaat. Es war bereits im September 2005 vom katalanischen Regionalparlament in Barcelona gebilligt worden. 2006 stimmten dann das spanische Parlament in Madrid sowie die katalanische Bevölkerung in einem Referendum zu. Die konservative Volkspartei (PP) hatte damals Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie argumentierte, das Statut bedrohe die Einheit Spaniens.

Das Statut entspricht in etwa der Verfassung eines Bundeslandes in Deutschland. Umstritten war vor allem, dass Katalonien darin indirekt als Nation anerkannt wurde. Der Begriff “Nation” tauche lediglich in der Präambel auf und sei daher rechtlich nicht bindend, stellten die Verfassungsrichter fest. Die Zugehörigkeit der rund 7,4 Millionen Katalanen zu Spanien wird in dem Text nicht infrage gestellt.

Die sozialistisch geführte Regierung in Kataloniens Hauptstadt Barcelona hatte mit einem schweren institutionellen Konflikt gedroht, sollte der Gesetzestext vom Verfassungsgericht gekippt werden. Die gemäßigten Nationalisten (CiU), die in Katalonien in der Opposition sind, kritisierten das Urteil am Montag scharf. Die Rechte der Katalanen würden beschnitten, erklärten sie.

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