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Kassierin ließ verbilligt einkaufen

Bild: VMH
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Wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls musste sich am Dienstag eine ehemalige Supermarkt-Kassierin im Wiener Straflandesgericht verantworten.

Laut Anklage ließ sie wochenlang Verwandte und Bekannte besonders günstig einkaufen, indem sie nur einen Bruchteil der Waren bonierte. Mindestens 60 Mal soll es zu derartigen Vorfällen gekommen sein. Inkriminierter Schaden: 10.000 bis 20.000 Euro.

Die „Profiteure“ – darunter die Eltern der 31-Jährigen – wurden als Mittäter angeklagt, so dass insgesamt zehn Personen vor Richterin Claudia Geiler landeten. Zwischen zwei und zehn Verkäufe, bei denen sie sich jeweils bis zu 50 Euro „erspart“ haben sollen, legte der Staatsanwalt den Mitangeklagten zur Last.

Die 31-Jährige war seit 2005 in der Filiale einer großen Lebensmittel-Kette beschäftigt. Im vergangenen Sommer fielen dem Marktleiter Unregelmäßigkeiten auf, wenn sie Dienst an der Kassa versah. Am 22. Juli 2006 wurde daher heimlich eine Videoüberwachung installiert. Prompt sah ein Detektiv, wie die Angestellte ihre Eltern und drei weitere Personen mit einem prall gefüllten Einkaufswagerl passieren ließ und ihnen nur Waren im Wert von zehn Euro verrechnete.

Unmittelbar damit konfrontiert, gab die Frau zu, seit Monaten diese Praxis geübt zu haben. Es habe sich in ihrem Bekanntenkreis regelrecht herumgesprochen, dass man bei ihr zu günstigen, wenn auch gesetzwidrigen Konditionen einkaufen könne.

Vor Gericht widerrief sie jetzt allerdings diese Angaben, die sie „aus Angst“ getätigt habe. Das Ganze sei insgesamt nur drei Mal vorgekommen, der Schaden belaufe sich auf maximal 400 Euro.„Ich war dumm. Ich hab’ mir nix dabei gedacht. Ich hab’ Mist gebaut“, erläuterte die Frau ihre Beweggründe.

Die Mitangeklagten bekannten sich mit einer Ausnahme „nicht schuldig“. Sie gaben entweder zu Protokoll, überhaupt nicht in den Genuss von Preisnachlässen gekommen zu sein oder das nicht mitbekommen, weil nicht danach verlangt zu haben.

Der Prozess gegen die Kassierin und die neun Mitangeklagten wurde zu weiteren Zeugeneinvernahmen vertagt. Als nächsten Verhandlungstermin legte die Richterin den 22. März fest.

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