Kartellverdacht in Pelletbranche: Ermittlungen

Die betroffene Pelletbranche verliert mittlerweile die Geduld. "Seit Oktober wird hier eine ganze Branche mit tausenden Beschäftigten unter Generalverdacht gestellt", beschwerte sich heute die Branchenvertretung proPellets Austria.
Kartellverdacht in Pelletbranche: Ermittlungen der BWB zu langsam
Dass Einsprüche der Pelletanbieter für die lange Verfahrensdauer schuld seien, stimme jedenfalls nicht. "orf.at" hatte heute berichtet, ein gerichtlicher Einspruch einer Kärntner Firma verzögerte die Ermittlungen. "In Kärnten hat es bei keinem Pelletwerk eine Hausdurchsuchung gegeben, ein Einspruch ist daher gar nicht möglich", so proPellets daraufhin in einer Aussendung.
Preise für Pellets seien nicht wegen der Ermittlungen der BWB gesunken
Christian Rakos, Geschäftsführer von proPellets Austria, betonte heute, dass die Preise für Pellets nicht wegen der Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde seit Oktober gesunken seien, "sondern weil sich die Lage auf den Energiemärkten beruhigt und sich dadurch auch die Nachfrage nach Pellets wieder normalisiert hat". "Wir stehen der Bundeswettbewerbsbehörde weiterhin mit allen Unterlagen und Infos zu Verfügung, wenn es einer schnellen Aufklärung der aus unserer Sicht haltlosen Vorwürfe dient", so Rakos.
Pelletbranche setzte sich gegen Hausdurchsuchungen zur Wehr
Wobei sich die Pelletbranche schon rechtlich gegen die Hausdurchsuchungen zur Wehr setzte. Im heurigen Februar entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass die Durchsuchungen wegen Verdachts auf Bildung eines Pellets-Kartell rechtens waren. Eine betroffene Unternehmensgruppe hatte zuvor beim OGH ein Rechtsmittel erhoben, wonach es keinen gerechtfertigten Anfangsverdacht gegeben habe.
BWB bewahrte die sichergestellten DAten versiegelt
"Aufgrund des eingelegten Rechtsmittels wurden seitens der BWB die sichergestellten Daten versiegelt bewahrt. Der OGH hat jetzt Klarheit geschaffen und die Daten können ausgewertet werden", sagte die interimistische Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch, damals zu dem OGH-Entscheid.
(APA/Red)