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Kärntner LWK-Präsident hat Bedenken

Vorbehalte zur EU-Entscheidung über das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz (KGtVG) hat der Präsident der Landwirtschaftskammer, Walfried Wutscher, angemeldet.

„Ich bin prinzipiell ein Gegner von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), aber ich will vorher auch alles geregelt haben“, erklärte er am Dienstag gegenüber der APA. Denn es dürfe für die Kärntner Bauern keine Nachteile geben.

Der erste Punkt, den Wutscher anspricht, ist die so genannte Koexistenz. „Pollenflug kann nie völlig ausgeschlossen werden, daher bedarf es einer großflächigen Regelung“, betonte der Präsident. Was nütze es, wenn es in Kärnten ein Gesetz gibt, falls beispielsweise in der benachbarten Steiermark gentechnisch veränderte Organismen ausgesetzt werden könnetn.

Der zweite Punkt betrifft die Haftung. Wutscher: „Wer haftet, wenn durch Pollenflug es tatsächlich zu einer Verseuchung kommt?“ Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Ausbringen von Klärschlamm, wo das Land die Haftung übernimmt. Und kann sich vorstellen, dass dies bei GVO ebenfalls der Fall ist.

Der dritte offene Punkt ist die Wettbewerbsfähigkeit. Wenn es EU-weit keine klaren Regelungen gebe, sind aus Sicht des LWK-Präsidenten Nachteile für die Kärntner Bauern zu befürchten, welche beispielsweise den Schädlingen Maiswurzelbohrer und Fusarienpilzen ausgeliefert sind. „Da muss es einen Ausgleich geben“, fordert er.

Laut Wutscher sieht Brüssel deshalb keine Notwendigkeit für ein EU-weites Gentechnikverbot, weil sie auf ein strenges Pflanzenschutz- und Saatgutgesetz verweist und deshalb von genügend Schutz ausgeht. Die EU-Kommission hat am Montag das geplante Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz grundsätzlich gebilligt. Wie aus Kommissionskreisen in Brüssel verlautete, akzeptiert die Kommission den Gesetzesentwurf „im Prinzip unter der Voraussetzung, dass einige offene Punkte erfüllt werden“. Die Gespräche mit Österreich sollen diesbezüglich fortgesetzt werden.

Der Kärntner Gesetzesentwurf sieht vor, dass jede Nicht-Genehmigung des Anbaus von GVO-Pflanzen begründet werden muss. Ein prophylaktisches Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen ist nicht vorgesehen.

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