Karmasin will Kronzeugenstatus von Beinschab verhindern

Meinungsforscherin Sabine Beinschab hatte sich in zahlreichen Einvernahmen in der Inseraten-Causa und andere Beschuldigte belastet, darunter ihre frühere Chefin und Geschäftspartnerin Karmasin. Die Ex-Ministerin musste aufgrund der auch von Beinschab aufgeworfenen Verdachtsmomente sogar zeitweise in Untersuchungshaft.
Karmasin will Kronzeugenstatus von Beinschab verhindern
Karmasin will nun verhindern, dass Beinschab den Kronzeugenstatus erhält und argumentiert in einem Schreiben ihrer Anwälte an die Staatsanwaltschaft, dass dieser aus mehreren Gründen "absolut unzulässig" wäre, wie der "Standard" am Mittwoch online berichtete.
Rechtliche Vorgaben für Karmasin-Anwalt nicht erfüllt
In der Stellungnahme an das Justizministerium und an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betont Karmasins Rechtsanwalt Norbert Wess nun, dass gleich mehrere rechtliche Vorgaben für den Kronzeugenstatus bei Beinschab nicht erfüllt würden. Beinschab sei demnach weder rechtzeitig noch freiwillig an die Behörden herangetreten, heißt es in dem Schreiben, das auch der APA vorliegt. Der Anwalt erinnerte daran, dass bei Beinschab Hausdurchsuchungen stattgefunden haben und sie wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen wurde. Sie habe dann erst in ihrer Beschuldigteneinvernahme erstmals Bezug auf die Kronzeugenregelung genommen.
Auch fehle ein reumütiges Geständnis als Voraussetzung. Laut Wess ist Beinschab eine "Tatbeteiligte mit führendem oder auch nur mitbestimmendem Tatbeitrag", was sie ebenso als Kronzeugin disqualifiziere. Angesichts der Vorwürfe, die bis hin zum Korruptionsverdacht gegen den damaligen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) lauten, sei "auch aus spezialpräventiver Sicht" ein Kronzeugenstatus nicht zulässig, schreibt Wess.
Beinschab Anwältin sieht neue Erkentnisse bei Einvernahme
Beinschabs Anwältin Katrin Blecha-Ehrbar war in ihrem Antrag auf die rechtlichen Hürden eingegangen, argumentierte aber, dass Beinschab in ihrer Einvernahme nach der Hausdurchsuchung neue Erkenntnisse geliefert habe, die der WKStA zuvor nicht bekannt gewesen seien. In Bezug auf diese Verfahrensstränge seien Rechtzeitigkeit und Freiwilligkeit also gegeben. Beinschab hatte etwa ausgesagt, dass Karmasin Ministerien getäuscht habe, indem sie Beinschab und eine weitere Meinungsforscherin zum Legen von Scheinangeboten motiviert habe.
Regelung zu Kronzeugenstatus noch relativ neu
Die Entscheidung über die Vergabe des Kronzeugenstatus liegt bei der WKStA, danach prüfen Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium. Die Kronzeugenregelung ist ein relativ neues Instrument im heimischen Strafrechtssystem, das einem Täter für eine von ihm begangene Straftat unter strengen Voraussetzungen und im Gegenzug für einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung eines Verbrechens Straffreiheit in Aussicht stellt.
(APA/Red)