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Karmasin ab Samstag offiziell Familienministerin

Neues Bundesministeriengesetz gilt ab 1. März
Neues Bundesministeriengesetz gilt ab 1. März
Ab Samstag ist Sophie Karmasin auch offiziell Familienministerin. Sie wurde am Mittwoch von Bundespräsident Fischer ernannt und angelobt. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer wiederum bekam mit 1. März die Agenden Kunst, Kultur und Kultus übertragen. Diese Änderungen ergaben sich mit dem Bundesministeriengesetz.


Fischer wünschte Karmasin bei der Angelobung in der Hofburg, bei der auch Kanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger anwesend waren, “alles Gute”. Bei der Gesamtangelobung der Regierung am 16. Dezember hatten Karmasin und Ostermayer ihr Gelöbnis abgelegt. Karmasin war aber Ministerin ohne Portefeuille, denn ihr Ressort wurde erst mit dem Bundesministeriengesetz geschaffen.

Ostermayer übernahm als Kanzleramtsminister die Themen Öffentlicher Dienst und Medien bzw. Verfassung, die bereits bisher im Bundeskanzleramt ressortierten. Die neuen Aufgaben Kunst, Kultur und Kultus hatten dagegen in der letzten Regierung in ein anderes Ministerium gehört. Nachdem mit 1. März das entsprechend geänderte Gesetz in Kraft tritt, verteilte Fischer mit Wirksamkeit Samstag nun offiziell die Aufgabenbereiche an Karmasin und Ostermayer.

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