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Karibik-Geschäfte: Wahnsinn

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"Wahnsinn" habe sich die BAWAG-Innenrevision gedacht, als sie 1996 erstmals die 1995 wieder aufgenommenen Karibik-Geschäfte der BAWAG mit Firmen von Wolfgang Flöttl zu prüfen hatte.

Dies sagte die damalige Mitarbeiterin in der Internen Revisionsabteilung der Gewerkschaftsbank, Eva Albrecht, heute, Donnerstag, am 30. Verhandlungstag beim BAWAG-Prozess. Eine Bewertung des Risikopotenzials sei nicht möglich gewesen, da keinen Unterlagen zu den gehaltenen Positionen an derivativen Finanzprodukten vorgelegen seien. “Von den anderen Banken bekommen wir einen Depotauszug, den können wir bewerten”, meinte Albrecht, die der Innenrevision von 1991 bis 2006 angehörte und jetzt bei einer anderen Bank arbeitet. “Wir wussten nicht einmal, um welche Art von Werten es sich handelt.”

In ihrem Prüfbericht 1996 hielt Albrecht damals zusammenfassend sinngemäß fest, dass die Abwicklung der Finanzierungen grundsätzlich ordnungsgemäß erfolgte, teilweise aber Unterschriften nicht verifizierbar waren oder bestimmte Unterlagen nicht vorlagen. Sie hielt gemeinsam mit ihren Kollegen einen Notfallplan und die Beiziehung von externen Juristen für notwendig, damit gewünschte Maßnahmen bei den im Ausland sitzenden Brokern auch umgesetzt werden könnten.

Auf die Frage der Richterin, ob die monatlich vorgesehenen Meldungen über die Entwicklung der Investments ausreichend waren, meinte Albrecht, die vertraglichen Bedingungen seien aber vom Vorstand akzeptiert worden.

Über die nicht mögliche Risikoeinschätzung habe sie mit niemandem im Vorstand gesprochen, der Kontakt sei über Peter Nakowitz gelaufen. Sie habe eine Liste mit “Knackpunkten” erstellt und den Eindruck gehabt, dass Nakowitz das inhaltlich auch so sieht und verzweifelt war. Er habe aus seiner Schublade eine idente Liste gezogen. Das sei für sie ein Zeichen gewesen, dass man sich in der BAWAG über das Risiko sehr wohl bewusst war, so Albrecht.

Für ihn seien die Karibik-Geschäfte “kein Wahnsinn” gewesen, meinte Nakowitz. “Für mich war es eine Entscheidung des Vorstandes”. Der Risikopolster sei für ihn ausreichend gewesen, seine Risikoeinschätzung sei eine rein statistische. Er wisse nicht, auf welche Liste Albrecht Bezug nehme. “Tatsache war, dass wir keinen Einfluss hatten, und dass das Geschäft bewusst so gemacht war”.

Warum diese Meinung der Innenrevision über das Risiko nicht im endgültigen Prüfbericht auf schien, begründete Albrecht damit, dass es Hauptaufgabe der Revision war, zu prüfen, ob genehmigte Entscheidungen umgesetzt wurden. „Man prüft keine Urteile oder Entscheidungen“, so Albrecht. Auch sei die Abteilung einem gewissen Druck ausgesetzt gewesen. Sie verwies auf einen Vorfall im Jahre 1985, als der damalige Generaldirektor Walter Flöttl die Abberufung des Abteilungsleiters der Innenrevision gefordert hatte.

Der Notfallplan sei in der Folge auch teilweise umgesetzt worden. Dass es in den Folgejahren keine Prüfberichte, sondern nur mehr Aktennotizen zu den Karibik-Geschäften gegeben hatte, begründete Albrecht damit, dass sich an der Gesamtsituation nichts verändert hatte. Nach 1999 habe es keine Prüfungen mehr gegeben, da die Sondergeschäfte geschlossen wurden. Auf Nachfrage habe es geheißen: “nein, es gibt keine mehr”.

Nach der Rückführung der Geschäfte 1998 seien auch die Gelder gekommen. Sie habe nicht nachgeforscht, woher sie kommen, nicht gewusst, dass sie aus BAWAG-Stiftungen gekommen sind. Tatsächlich aber war das bei Flöttl angelegte Geld der BAWAG verloren.

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