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Karfreitags-Diskussion: Auch Jom Kippur könnte "persönlicher Feiertag" werden

Generalsekretär Raimund Fastenbauer plant derzeit keine rechtlichen Schritte.
Generalsekretär Raimund Fastenbauer plant derzeit keine rechtlichen Schritte. ©AP
Bisher haben Arbeitgeber am Jom Kippur Juden arbeitsfrei gegeben. Nun wartet die IKG ab, ob auch der jüdische Versöhnungstag nur mehr als "persönlicher Feiertag" genommen werden kann.

Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) wartet in der Diskussion um die Karfreitags-Regelung erst einmal ab. Die Regierung hatte ja angekündigt, auch in den Generalkollektivvertrag einzugreifen, welcher den Juden zu Jom Kippur freigibt. IKG-Generalsekretär Raimund Fastenbauer wäre eine andere Lösung zwar lieber gewesen, wie er gegenüber der APA betonte. Rechtliche Schritte plant er aber nicht.

Karfreitag: IKG wartet wegen Jom Kippur ab

Bisher haben Arbeitgeber am jüdischen Versöhnungstag Juden arbeitsfrei gegeben. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gilt diese Regelung – wie die aufgehobene zum Karfreitag – im Generalkollektivvertrag aber als gleichheitswidrig. Laut dem bereits beschlossenen neuen Gesetz dürften Juden künftig diesen Tag als “persönlichen Feiertag” auswählen, dafür müssten sie aber Urlaub aus dem bestehenden Kontingent nehmen.

“Im Prinzip hätten wir eine Regelung bevorzugt, die jedem Staatsbürger ermöglicht, einen Feiertag seiner Wahl zu nehmen”, meinte Fastenbauer. Nun wolle man in der IKG erst einmal abwarten, wie sich die Diskussion weiter entwickelt. Aktiv werden wolle man aber derzeit nicht: “Von unserer Seite sind keine rechtlichen Schritte geplant”, so Fastenbauer.

(APA/Red)

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