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Karfreitag: Gespräche auf Beamtenebene gestartet

Kritik an der geplanten Regelung kommt unter anderem von der evangelischen Kirche.
Kritik an der geplanten Regelung kommt unter anderem von der evangelischen Kirche. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Derzeit wird die von der Regierung geplante Regelung zum Karfreitag ausgearbeitet. Gespräche auf Beamtenebene fanden heute bereits statt.

Die von der Regierung geplante Regelung zum Karfreitag wird derzeit legistisch ausgearbeitet. Am Montag fanden Gespräche auf Beamtenebene statt, wie die APA aus Regierungskreisen erfuhr. Dabei geht es um die genaue gesetzliche Ausarbeitung des Vorhabens, am Karfreitag allen Arbeitnehmern ab 14 Uhr dienstfrei zu geben. Dem Vernehmen nach will die Regierung davon trotz Kritik nicht abrücken.

Koalition will Karfreitag zu halben Feiertag machen

Nachdem der Europäische Gerichtshof befunden hatte, dass die Bevorzugung einzelner religiöser Gruppen nicht zulässig ist, musste eine Ersatzregelung her, sonst hätten alle Arbeitnehmer frei und nicht nur jene, die religiösen Bekenntnissen angehören, die den “Karfreitag” als Feiertag begehen wie evangelische und altkatholische. Die Koalition hat sich dazu entschieden, den Karfreitag zu einer Art halben Feiertag zu machen. Ab 14 Uhr ist quasi frei oder ein Zuschlag zu entrichten.

Möglicherweise könnte der Antrag überhaupt erst am Mittwoch, dem Sitzungstag, ausgearbeitet sein. Sollte es bis dahin den angepeilten Gesetzesvorschlag nicht geben, was ebenfalls nicht ausgeschlossen wird, könnte die Karfreitags-Regelung wieder von der Tagesordnung fallen. Ohnehin wird in Regierungskreisen bezweifelt, dass die Halbtags-Regelung langfristig halten werde. Für den kommenden Karfreitag, den 19. April, bestehe jedoch akuter Handlungsbedarf.

Karfreitags-Regelung: Kritik von der evangelischen Kirche

Kritik am Regierungsvorhaben kam vor allem aus den Religionsgemeinschaften, allen voran der evangelischen Kirche: Der lutherische Bischof Michael Bünker droht mit rechtlichen Schritten, sollte der Nationalrat den Karfreitag-Feiertag halbieren. Zudem beklagte er, dass in der Causa derzeit kein Kontakt mit der Regierungsspitze zustande komme. Auch der römisch-katholische Kardinal Christoph Schönborn hält das Vorhaben für “noch nicht ausgereift”.

Karfreitag: Bünker wurde von Regierung informiert

Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker wurde von der Regierung über die geplante Karfreitags-Regelung doch vorab unterrichtet. Vor der Bekanntgabe des Vorschlags habe ihn Kultusminister Gernot Blümel (ÖVP) telefonisch über den Stand informiert und weitere Details bei Vorliegen des Gesetzesentwurfs zugesagt, hieß es am Montag in einer Aussendung des evangelischen Pressediensts (epd).In der ORF-Sendung “Im Zentrum” hatte Bünker am Sonntagabend beklagt, es sei nie gelungen, Kontakt mit den zuständigen Regierungsmitgliedern aufzunehmen. Via Aussendung am Montag korrigierte er sich: Neben dem 15-minütigen Gespräch mit dem Kultusminister Ende Jänner, habe ihn Blümel auch am 19. Februar über den Stand der Dinge informiert. Zu einer zuvor zugesagten größeren Gesprächsrunde sei es aber nicht gekommen.

Das wurde auch in Blümels Büro gegenüber der APA bestätigt. Ebenso, dass man am Freitag einen Brief Bünkers zum Thema erhalten habe, der natürlich “umgehend beantwortet” werde. Zudem sei dem evangelisch-lutherischen Bischof ein Gesprächstermin mit dem freiheitlichen Regierungskoordinator Norbert Hofer für Montag zugesagt worden, berichtete der epd.

ÖGB fordert freien Karfreitag für alle

Der ÖGB ist mit dem von der Regierung geplanten “halben Feiertag” für alle am Karfreitag unzufrieden. Stattdessen fordere man einen freien Karfreitag für alle, sagte der leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz zur APA. Falls die Regierung gesetzlich einen freien Karfreitag ab 14 Uhr einführe, bleibe der Generalkollektivvertrag erhalten, die Evangelischen und Altkatholischen hätten weiter frei.

Der Generalkollektivvertrag aus dem Jahr 1952 wurde vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich unterzeichnet. Darin ist der freie Karfreitag für evangelische und altkatholische Arbeitnehmer verankert. Wenn nun das Arbeitsruhegesetz derart geändert würde, dass der Karfreitag generell aber erst ab 14 Uhr arbeitsfrei wäre, würde nach dem Günstigkeitsprinzip der Generalkollektivvertrag greifen, argumentiert Achitz.

Achitz: Feiertag für alle sei gerechtfertigt

Rechtlich könnte die Regierung eventuell in den Generalkollektivvertrag eingreifen, das wäre aber ein “Angriff auf die Sozialpartnerschaft” und aufs Kollektivvertragswesen insgesamt, warnt Achitz. Die Wirtschaftskammer als Sozialpartner könnte den Generalkollektivvertrag kündigen mit drei Monaten Kündigungsfrist, durch die Nachwirkung gelte er aber für alle schon Beschäftigten weiter. Außerdem sei der Karfreitag in vielen Branchenkollektivverträgen erwähnt, die die Regelung des Generalkollektivvertrags einfach wiedergeben oder darüber hinaus noch günstiger regeln.

Ein Feiertag für alle am Karfreitag sei gerechtfertigt, so Achitz. Dann wären zunächst auch die Geschäfte geschlossen, außer es werde eine Sonderregelung mit extra Öffnungszeiten vereinbart. “Da kann man dann drüber reden”, zeigt sich der Spitzengewerkschafter verhandlungsbereit. Auch mit der Wirtschaftskammer sei der ÖGB über eine diskriminierungsfreie Regelung gesprächsbereit.

Arbeiterkammer fordert “gemeinsame Lösung”

Die Arbeiterkammer drängt auf eine “gemeinsame Lösung” für den Karfreitag. Dabei sollte eine bessere Lösung als das Modell, das jetzt auf dem Tisch der Regierung liegt, gefunden werden, so AK-Präsidentin Renate Anderl in einer Aussendung. Sie unterstütze einen Vorstoß von Kardinal Christoph Schönborn, die Regierung möge in Diskussionen mit den Sozialpartnern und den Religionsgemeinschaften eintreten. Aus Sicht der AK wäre es am besten, einen Wahl-Feiertag mit Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuführen, der je nach Religion oder Weltanschauung in Anspruch genommen werden kann. Gerade auch für Handelsunternehmen wäre diese Lösung ideal. Die von der Regierung angekündigte Regelung eines “Viertel-Feiertags” am Karfreitag ab 14 Uhr schaffe viele Probleme und werde von der AK abgelehnt.

Stichwort: Generalkollektivvertrag zum Karfreitag

Der bis heute gültige österreichische Generalkollektivvertrag zum Karfreitag stammt aus dem Jahr 1952 – und ist damit älter als der Staatsvertrag. Darin haben die Sozialpartner bundesweit geregelt, dass evangelische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Karfreitag von der Arbeit freigestellt werden.

1953 wurde diese Karfreitags-Regelung von den Sozialpartnern auf Altkatholiken ausgedehnt sowie für Arbeitnehmer, die der israelitischen Glaubensgemeinschaft angehören, wurde der jüdische Versöhnungstag (Jom Kippur) arbeitsfrei gestellt.

1952: Regelung von Johann Böhm und Julius Raab vereinbart

Unterzeichnet wurde der Generalkollektivvertrag 1952 aufseiten des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) vom damaligen ÖGB-Präsidenten Johann Böhm. Für die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, heute die Wirtschaftskammer Österreich, unterschrieb Kammerpräsident Julius Raab.

Der Generalkollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich, die von Unternehmungen beschäftigt werden, die den Kammern der gewerblichen Wirtschaft angehören, die in Österreich wohnhaft sind und ihre Zugehörigkeit zu einer in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft nachweisen, bei der der Karfreitag als kirchlich gebotener Feiertag gefeiert wird (derzeit sind das die evangelische Kirche A.B. und H.B., die altkatholische Kirche und die Methodistenkirche).

Ein weiterer Generalkollektivvertrag ist etwa die 1969 abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung zur Einführung der 40-Stunden-Woche.

Bünker hatte “offenes Gespräch” mit Hofer

Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker hat sich nach der Unterredung mit dem freiheitlichen Regierungskoordinator, Verkehrsminister Norbert Hofer, zur Karfreitags-Regelung zufrieden gezeigt. Es habe ein “freundliches, offenes Gespräch” gegeben, hieß es Montagabend zur APA. Offenbar prüfe die Regierung aber noch die rechtliche Ausgestaltung ihres Vorschlages.

APA/Red)

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