Die Wirtschaftskammer spricht sich gegen ein solches Vorhaben aus.
Wirtschaft würde dies nicht verkraften
Der Karfreitag ist in Österreich ein gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche. Konfessionslose und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften müssen derzeit an diesem Tag arbeiten. Ein Mann ohne Bekenntnis hatte dagegen geklagt und das OLG verwies auf die Richtlinie, wonach niemand wegen der Religion oder Weltanschauung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfahren darf. Jetzt ist der OGH am Zug. Ein 14. Feiertag in Österreich, das klinge zwar gut, räumte Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der WKÖ, im Ö1-“Mittagsjournal” am Mittwoch ein. Die Wirtschaft würde dies aber nicht verkraften. Schon heute gebe es ganz viele freie Tage in Österreich, im internationalen Vergleich sei das Land damit “schon an der Spitze”, er ortet daher “wenig Bewegungsspielraum”.
Entlastung für Faktor Arbeit ausweiten
Anstatt einer Diskussion über die Ausweitung der Feiertage pocht Gleitsmann hingegen auf weitere Entlastungsschritte für den Faktor Arbeit. Neben dem Standortwettbewerb verwies Gleitsmann auch darauf, dass ein weiterer freier Tag zur Arbeitsverdichtung führen würde. Wichtig sei aus seiner Sicht eine Flexibilisierung, indem dann gearbeitet wird, wenn es Aufträge für die Firmen gibt. Sollte der OGH die Entscheidung des OLG bestätigen, rechnet Gleitsmann damit, dass der Fall zum Europäischen Gerichtshof geht.
(APA/Red.)