Karas: Beste medizinische Behandlung mit fixen Regeln
Der nicht erstattete Betrag muss von den Patienten selbst bezahlt werden”, begrüßt ÖVP-Europaklubobmann Othmar Karas die heutige Vorstellung des Richtlinienvorschlags zu Patientenrechten bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdiensten durch die Europäische Kommission. “Die von den Sozialdemokraten erzwungene Verzögerung bei der Patientenrichtlinie – nicht unbedingt im Einklang mit ihrer permanenten Forderung nach einem sozialeren Europa – ist überwunden. Jetzt können wir endlich mit der Sacharbeit beginnen”, so Karas weiter.
Das Europäische Parlament hatte 2006 darauf gedrängt, Gesundheitsdienstleistungen aus der allgemeinen Dienstleistungsrichtlinie zu streichen, und die EU-Kommission aufgefordert, einen spezifischen Vorschlag für diesen sensiblen Bereich vorzulegen. “Die Patientenfreizügigkeit ist eine logische Konsequenz aus der Personenfreizügigkeit in der EU. Bei der Ausgestaltung wird das Europäische Parlament aber darauf achten, auf die Anliegen aller Beteiligten, der Patienten, Krankenkassen und der Gesundheitsdienstleister, einzugehen. Die flächendeckende Versorgung, eine hohe Qualität und die Bewahrung der finanziellen Nachhaltigkeit der Gesundheitsdienste muss garantiert bleiben”, betont Karas. “Die Mitgliedstaaten bleiben natürlich auch weiterhin allein zuständig für die Organisation ihres Gesundheitssystems. Die Richtlinie schafft aber rechtliche Klarheit darüber, welche Behandlungen in welchem Umfang erstattet werden. Wir werden dafür sorgen, dass unsere hohen Standards im Gesundheits- und Sozialbereich gewährleistet bleiben. Die legitimen Interessen der Patienten bleiben gewahrt, gleichzeitig wird den negativen Folgen eines Gesundheitstourismus ein Riegel vorgeschoben”, sagte der ÖVP- Europaklubobmann.
“Die Richtlinie wird keine Harmonisierung der Gesundheitssysteme bringen. Auch gibt es keinen Eingriff in die national unterschiedlich geregelten Sozialversicherungssysteme. Die neue Regelung soll aber den Patienten eine Behandlung im EU-Ausland erleichtern. Das ist zu begrüßen”, so Karas abschließend. Der Richtlinienvorschlag braucht nun die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie der Regierungen der Mitgliedsländer. “Das Parlament entscheidet voll mit. Ohne uns wird es keine Regelung geben, die nicht gleichermaßen Patientenrechte wie die Sicherung der nationalen Gesundheitssysteme berücksichtigt.”