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Kaprun-Prozess: Hauptgutachter Muhr stellte sich Frage der Vertuschung

Salzburg - Die meisten Vorgänge seien sehr merkwürdig gewesen. Somit habe sich für ihn die Frage der Vertuschung gestellt, sagte Hauptgutachter Anton Muhr.
Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat sei “arm” gewesen, “technisch unversiert” und “ganz allein gegen eine Phalanx von Gutachtern und Rechtsanwälten” anzukommen, wäre für sie unmöglich gewesen.

“Beim Prozess bin ich mir vorgekommen wie ein Angeklagter und nicht wie ein anerkannter Brandsachverständiger”, so der Gutachter. Die Verteidiger der Angeklagten haben gegen Muhr zu Beginn des Prozesses immer wieder Anschuldigungen und mehrere Befangenheitsanträge gegen ihn eingebracht. Dann habe er an sich selbst zu zweifeln begonnen, sagte Muhr, der von seinem Gutachten nie abgewichen ist. Sein Arzt habe ihm dann empfohlen, er soll nicht mehr am Prozess teilnehmen.

Die vom Gericht angeordnete Untersuchung ergab, dass Muhr aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, am Prozess weiter teilzunehmen. Der Vorwurf mit der Lagerung der Beweismittel, insbesondere der Lärchenbretter bei ihm, Muhr, sei nicht haltbar. “Ich bin als gerichtlich beeideter Sachverständiger verpflichtet, Beweismittel bei mir aufzubewahren und falls es das Gericht anfordert, dem Gericht auch zu übergeben.”

Es sei gut gewesen, dass die Gletscherbahnen den Heizlüfterhersteller Fakir angezeigt hätten. Sowohl die Erkenntnisse der STA Heilbronn wie auch die des deutschen Sachverständigen Hans-Joachim Keim, seien mit seinem Gutachten ident gewesen. “Ich bin froh, dass Keim dahinter gekommen ist. So kommt es wahrscheinlich zu einer Gerechtigkeit”, so Muhr, der seit sechs Jahren offiziell in Pension ist.

Aus sachverständiger Sicht von Muhr handelt es sich beim Heizlüfter keinesfalls – so wie im Urteil angeführt – um Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler. Erstens hätte der Heizlüfter, der eindeutig für den Hausgebrauch bestimmt ist und nicht für den Einbau in ein Fahrzeug und schon überhaupt nicht in eine Standseilbahn (war laut Gebrauchsanweisung nur für den Hausgebrauch bestimmt). Zweitens habe die Entzündung des Hydrauliköls nur in Verbindung mit einem heißen Heizlüfter entstehen können, wodurch der entwickelte Brand durch das brennbare Kunststoffmaterial begünstigt wurde, stellte Muhr in seinem 72-seitigen Gutachten fest, in dem er die Ursache des Flammeninfernos darzustellen versuchte.

Darüber hinaus wurden die Lärchenbretter auch nicht auf Identität in Bezug auf das Hydrauliköl untersucht. Während des Prozessverlaufes wurde seitens des Gerichtes der eingegrenzte Auftrag erteilt, nur die Ölantragungen an der Heckwand des Heizlüfters im Labor im Hinblick auf Identität überprüfen zu lassen. Nach Rücksprache von Muhr mit dem Gericht durfte er nicht einmal die Lärchenbretter einer labortechnischen Untersuchung zuführen, bekrittelte Muhr.

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