Wir haben eingesehen, dass in Österreich kein faires Verfahren möglich ist”, stellten der deutsche Gutachter Hans-Joachim Keim, der Wiener Opferanwalt Gerhard Podovsovnik sowie der deutsche Opferangehörige Bernd Geier vom Verein “Gerechtigkeit für Kaprun” fest.
Neben Gerechtigkeit wollen die rund 500 Opferangehörigen des Brandinfernos auf dem Kitzsteinhorn, bei dem 155 Menschen den Tod fanden, auch, dass die Öffentlichkeit “die wahren Hintergründe der größten Katastrophe in der Geschichte der Zweiten Republik Österreichs kennen”. “Wir wollen wissen, was im Tunnel passierte”, sagte Geier. In Österreich wäre “nichts anderes als Vertuschen und Verheimlichen in dieser Causa auf der Tagesordnung gestanden”.
Der deutsche Sachverständige erläuterte erneut, dass der Heizstrahler überhaupt nicht in die Standseilbahn eingebaut hätte werden dürfen, denn dieses Gerät sei nur für den Haushalt zugelassen. Außerdem habe dieser keineswegs einen Konstruktions- oder Produktionsfehler gehabt, wie im Urteil des Strafprozesses in Salzburg angeführt. Man habe den Strahler der Firma Fakir umgebaut und mit einer Aluplatte versehen, dann sei er wieder an der Verkleidung des Zuges befestigt worden. “Der Heizstrahler wurde eindeutig manipuliert – das haben die Gutachter auch gewusst”, sagte Keim.
Zum deutschen Strafverfahren nach Heilbronn hätte man den Heizstrahler wieder rückgebaut und dann nach Deutschland geschickt. Außerdem wären die Hydraulikanlagen mit brand- und explosionsgefährlichem Flugzeughydrauliköl betrieben worden. “Sowohl der Tunnelbetrieb als auch der ein- und umgebaute Hausheizlüfter in unmittelbarer Nähe zur Hydraulikanlage ignorieren sämtliche Warnungen, die vom Hersteller auf der Verpackungsaufschrift des Flugzeughydrauliköls aufgedruckt sind.”
Podovsovnik erläuterte die rechtlichen Schritte, die bisher gesetzt wurden: So liegen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) noch immer einige Verfahren, darunter auch einige Beschwerden. “Es ist in Österreich kein straf- und zivilrechtlich faires Verfahren möglich, das Strafverfahren wurde heuer sogar für endgültig beendet erklärt. Je mehr Verfahren in Österreich vertuscht und verheimlicht werden desto größer sind die Chancen auf Wiederaufnahme in den USA”, so der Opferanwalt. Denn dort habe man ursprünglich argumentiert, in Österreich gebe es faire Verfahren, und es sei ein angemessener Gerichtsstand. Derzeit bereite man eine Anrufung der Generalprokuratur vor.
“Es hat keine Verkettung unglücklicher Umstände gegeben”, zeigte sich der deutsche Opferangehörige überzeugt. Es habe sich der Verdacht der Existenz eines internationalen Kartells – bestehend aus Banken, Versicherungen und Industrieunternehmen – erhärtet. Deshalb habe man Anzeige erstattet. “Entweder hat man gegen das Aktiengesetz oder das Kartellrecht verstoßen”, so Geier, der ein Geflecht der mit der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) verbundenen Unternehmen aufzeigt hat.