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Kanadas Ärzte dürfen Beihilfe zum Suizid leisten

In Kanada dürfen Ärzte künftig in Einzelfällen Beihilfe zum Suizid leisten. Ein bisher geltendes Verbot im Strafgesetzbuch verstoße gegen die Verfassung, entschied der Oberste Gerichtshof am Freitag. Die Neuregelung dürfe aber nur für unheilbar kranke Patienten gelten, die eindeutig den Willen äußern, aus dem Leben zu scheiden.


Die Entscheidung des Gerichts wird erst in einem Jahr gültig, damit bis dahin das geltende Gesetz angepasst werden kann. Die Richter fällten ihr Urteil einstimmig, nachdem 1993 eine Aufhebung des Verbots noch gescheitert war.

Angestoßen wurde die Gerichtsentscheidung von zwei Familien aus der westkanadischen Provinz British Columbia. Hintergrund war das Schicksal zweier todkranker Frauen, die inzwischen gestorben sind. Eine von ihnen litt an einer schweren Erkrankung des Nervensystems und erlag einer Infektion. Die andere Patientin reiste in die Schweiz, um dort Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen. Die 89-Jährige traf diese Entscheidung nach eigenen Angaben aus Angst vor einem langsamen und qualvollen Tod.

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