Kampfsportler nach Drohungen gegen Van der Bellen und Sobotka verurteilt

Das Wiener Landesgericht wies den Kampfsportler auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum ein, nachdem er den Bundespräsidenten und den Nationalratspräsidenten bedroht hatte.
Sachverständige diagnostizierte Psychose bei Kampfsportler
Der psychiatrische Sachverständige Siegfried Schranz spielte eine entscheidende Rolle bei der Unterbringung des 26-Jährigen im Maßnahmenvollzug. Er diagnostizierte eine unbehandelte Psychose und stuft den Mann als zurechnungsunfähig ein. Aufgrund des Risikos, das von ihm ausgeht, insbesondere aufgrund seiner mangelnden Krankheitseinsicht, sprach sich der Sachverständige für eine Einweisung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Verteidiger Andreas Strobl um Bedenkzeit bat.
Kampfsportler drohte Van der Bellen und Sobotka per Mail
Am 28. August 2023 veröffentlichte der 26-jährige Mann auf seinem Instagram-Account eine Ankündigung, in der er Gewalt gegen den Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen ankündigte. Dabei präzisierte er seine Fantasien und Absichten in sehr deutlicher Form. Am 17. September sandte der junge Mann dann mehrere E-Mails an das Parlament, in denen er seine Gewaltvorstellungen gegen den Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) richtete. Eine der E-Mails lautete zum Beispiel: "Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates, retten Sie einen Teil Ihrer Familie. Ich habe sie gewarnt."
Nachdem der 26-jährige Mann die E-Mails mit seinem vollständigen Namen verschickt hatte, wurde er mit einem Hausverbot belegt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat daraufhin Ermittlungen wegen einer gefährlichen Drohung eingeleitet. Bei den Untersuchungen stellte sich heraus, dass der Mann zuvor einen brennenden Altpapiercontainer vor einer Seitentür des Parlaments platziert hatte. Aufgrund des Verdachts einer möglichen Straftat wurde er in Untersuchungshaft genommen. Aufgrund widersprüchlicher Aussagen während seiner Vernehmung hat die Anklagebehörde ein psychiatrisches Gutachten angeordnet, um seine Zurechnungsfähigkeit zu klären.
Behandlung in Justizanstalt wegen Psychose von Kampfsportler verweigert
Der hinzugezogene Experte Schranz kam zu dem Schluss, dass der Kampfsportler an einer unbehandelten Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leidet und daher an einer schwerwiegenden und dauerhaften psychischen Störung. Dies wurde auch vom Gutachter während der Verhandlung betont: "Es handelt sich eindeutig um eine anhaltende chronische wahnhafte Störung." Schranz sagte: "Ich hatte gehofft, dass in der Justizanstalt etwas unternommen wird, dass es sich verbessern würde." Der 26-Jährige lehnt jedoch jede Behandlung ab, verweigert die Einnahme von Medikamenten und hat sich auch geweigert, auf die forensisch-therapeutische Station der JA Josefstadt verlegt zu werden.
Die Frage des vorsitzenden Richters, ob er krank sei, verneinte der 26-Jährige entschieden. Tabletten kämen für ihn nicht in Frage: "Ich möchte das nicht. Ich bin nicht krank." Und dann erzählte der Kampfsportler, der überaus höflich auftrat und sich gewählt ausdrückte, ihm sei es mit seinem Posting bzw. den E-Mails darum gegangen, auf seinen "Fall" aufmerksam zu machen.
Verteidiger sieht Kampfsportler als "friedlichen Mensch"
Er habe einen Sohn, der nicht als sein leiblicher Sohn anerkannt werde, und dieser sei zwei Mal entführt worden, gab der 26-Jährige zu Protokoll. Er habe weiters wegen einer Sportverletzung ein Spital aufgesucht und sich ein Cut an der Stirn nähen lassen. Dabei habe man ihm "Blut aus dem Kopf genommen" und daraus Medikamente herstellen wollen, "weil mein Blut stark ist", mutmaßte der Mittzwanziger. In diesem Zusammenhang schaltete sich der psychiatrische Sachverständige ein und ergänzte, der Mann gehe außerdem davon aus, man habe sein Essen vergiftet, um ihn krebskrank zu machen.
"Ich hatte nicht die Absicht, das, was ich geschrieben habe, durchzubringen. Es war nur, um Aufmerksamkeit zu erzeugen für das, was da passiert", betonte der 26-Jährige. Er gehe davon aus, dass sowohl Van der Bellen als auch Sobotka "meinen Fall kannten". Er sei überzeugt, "dass das aufgeklärt werden muss, aber die Nächsten machen einfach weiter. Das geht einfach nicht."
Verteidiger Strobl betonte, sein Mandant sei "ein friedlicher Mensch" und noch nie strafrechtlich verurteilt worden. Der 26-Jährige habe immer gearbeitet und es in seinem Beruf - der Mann ist gelernter Installateur - in einem renommierten Großbetrieb bis zum Monteur gebracht. Von ihm gehe sicher keine Gefahr aus, bekräftigte Strobl: "Er ist ein wirklich ausgezeichneter Kampfsportler. Er hätte das Potenzial, mehrere Leute niederzuhauen. Aber er hat das nie getan."
Gefährlichkeitsprognose ausschlaggebend für Einweisung von Kampfsportler
Trotzdem wurde der 26-Jährige letztendlich in den Maßnahmenvollzug eingewiesen, da die Drohung gegen Sobotka als einziger Vorfall gewertet wurde. Der Instagram-Account des 26-Jährigen hat fast 800 Follower, daher glaubte der Schöffensenat (geleitet von Harald Craigher) nicht, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen über die Drohung gegen ihn erfahren hatte. Der ausschlaggebende Faktor für die Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung war die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen über die Gefährlichkeitsprognose. Laut dieser Einschätzung ist die psychische Störung des 26-Jährigen so schwerwiegend, dass in Kombination mit seiner Weigerung, seine Krankheit anzuerkennen, in naher Zukunft Straftaten mit schwerwiegenden Konsequenzen, wie schwere Körperverletzungen, Brandstiftungen oder das Umsetzen von Drohungen, zu befürchten sind, wenn der Mann nicht behandelt wird. Zumindest auf dem Papier ist die therapeutische und medikamentöse Versorgung des 26-Jährigen in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung gewährleistet. In Zwangshaft müsste der Kampfsportler so lange bleiben, bis Experten zu dem Schluss kommen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
(APA/Red)