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Kampagne von VgT: Spar gewinnt auch in 2. Instanz

Spar gewann auch in 2. Instanz gegen den Vgt.
Spar gewann auch in 2. Instanz gegen den Vgt. ©REUTERS (Symbolbild)
Auch in 2. Instanz hat die Supermarktkette Spar gegen den Verein gegen Tierfabriken (VgT) gewonnen.

Das Oberlandesgericht habe bestätigt, dass der VgT in seiner gegen Spar geführten Kampagne unwahre und rufschädigende Behauptungen aufgestellt habe. Der VgT dürfe daher weiterhin keine Flyer, Fotos und Transparente verwenden, in denen SPAR für Missstände in der Schweinehaltung verantwortlich gemacht wird.

Rufschädigende Behauptungen: Spar klagte gegen VgT

Mitte Juli 2022 hatte SPAR eine Klage gegen den VgT wegen unrechtmäßiger Verwendung des Spar-Logos und rufschädigender Behauptungen eingebracht. Meinungsfreiheit finde dort ihre Grenze, wo gezielt falsche Informationen verbreitet werden, wird die Begründung des OLG Wien zitiert. Damit wurde eine Entscheidung des Handelsgerichts bestätigt.

Der VgT habe wiederholt öffentlich behauptet, die Supermarktkette würde Verbesserungen für das Tierwohl von Schweinen bewusst verhindern, begründet Spar die Klage. Dabei habe der VgT das SPAR-Logo und SPAR-Werbematerialien "auf abstoßende Art" verändert. Zudem habe Spar mit den Tierschützern mehrfach den Dialog gesucht. Und Spar habe keine Schadenersatzansprüche an den VgT gestellt. "Darum ging es uns nie", sagte Spar-Vorstandsvorsitzender Hans Reisch. Für Martin Balluch, Obmann des VgT, ist es "unfassbar, dass so entschieden wurde", wie er gegenüber der APA betonte. Er habe die Rechtsanwältin bereits beauftragt, beim OGH in Berufung zu gehen. "Es muss uns überlassen sein, wen wir kritisieren", sagte Balluch weiters. "Es kann nicht sein, dass wir etwa einen Betrieb nicht kritisieren dürfen, nur weil ein anderer vielleicht ärger ist", ergänzte Balluch.

(APA/Red)

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