Karfreitagslösung: Evangelische Kirche prüft rechtliche Schritte

Ein entsprechender Antrag wurde am Samstag von der Sondersynode in Wien einstimmig angenommen.
Rechtliche Schritte gegen Karfreitagslösung
Konkret heißt es in dem Antrag, die Synode beauftragt den Oberkirchenrat – unter Einschaltung von externen Fachleuten und des Rechts- und Verfassungsausschusses der Synode – zu prüfen, inwieweit die neuen gesetzlichen Regelungen zum Karfreitag im Arbeitsruhegesetz und im Feiertagsruhegesetz verfassungs- und unionswidrig sind. Weiters soll geprüft werden, ob “allenfalls gerichtliche Schritte auf Kosten und Risiko der Evangelischen Kirche A.B. einzuleiten” sind. Außerdem werden mit dem Beschluss der Oberkirchenrat und der Finanzausschuss beauftragt, durch einen Nachtragshaushalt die erforderlichen Mittel dafür bereitzustellen.
Karfreitag als Feiertag für alle
Ebenfalls beschlossen wurde von der Synode ein Resolution, in der der Karfreitag als Feiertag für alle gefordert wird. Dass dafür nach dem Beschluss des Nationalrates ein Urlaubstag genommen werden muss, wird abgelehnt. Kritik wird in der Resolution an der Äußerung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geübt, wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien. Darin sieht die Evangelische Kirche einen bedenklichen Umgang mit einer Minderheit. Für mögliche künftige Verfahren vor dem EuGH fordert die Evangelische Kirche Parteienstellung und das Recht gehört zu werden.
(APA/Red)