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Kachelmann-Prozess: Rechtsmediziner ohne klares Ergebnis

"Weder-noch" im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann: Auch einer der wichtigsten Sachverständigen hat dem Landgericht Mannheim am Dienstag nicht die erhoffte Klarheit gebracht. Der Rechtsmediziner hatte das mutmaßliche Opfer insgesamt drei Mal untersucht - doch die entscheidende Frage, ob sie sich ihre Verletzungen möglicherweise selbst zugefügt hat, konnte er weder ausschließen noch bestätigen.
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Kachelmann soll seine ehemalige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Dabei soll der Schweizer Wettermoderator sie unter anderem am Hals und den Oberschenkeln verletzt haben. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe.

Keine eindeutigen Beweise

“Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat”, sagte der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts an der Universität Heidelberg, Professor Rainer Mattern vor dem Landgericht. Er hatte die Frau am Tag nach der mutmaßlichen Tat untersucht, und in der Folge noch zwei Mal, um die Entwicklung der Verletzungen zu beurteilen.

Die Fotos, die im Gerichtssaal auf eine Leinwand projiziert wurden, zeigen unter anderem rote Striemen am Kehlkopf und am Hals der 37-Jährigen. Kachelmann soll ihr die Klinge eines Küchenmessers an den Hals gedrückt haben, während er sie vergewaltigte. Die Verletzung könnte mit dem Rücken der 7,7 Zentimeter langen Klinge erzeugt worden sein, sagt Mattern – es könnte sich aber auch um “atypische Kratzverletzungen” handeln.

Auf anderen Bildern sind die Oberschenkel des mutmaßlichen Opfers zu sehen. Auf der Innenseite befinden sich große Blutergüsse. Mattern hat sogar mit seiner Frau ausprobiert, ob solche Hämatome entstehen können, wenn jemand versucht, mit seinem Knie die Oberschenkel einer Frau auseinanderzudrücken – das Experiment war jedoch zu schmerzhaft.

Mattern hält es für möglich, dass die Blutergüsse von Knien stammen – will jedoch auch nicht ausschließen, dass Simone W. sich die Verletzungen selbst mit Faustschlägen zugefügt hat. “Man muss aber gewaltig zuschlagen”, sagt Mattern. Auch würde ein einzelner Schlag nicht ausreichen.

Ausführlich setzte sich Mattern auch mit den Einwänden der von Kachelmann benannten Gutachter auseinander – doch am Ende blieb ihm nur ein hilfloses Fazit: “Ich kann nicht beweisen, dass der Angeklagte diese Verletzungen erzeugt hat, halte es aber traumato-mechanisch für möglich.” Das gleiche gelte jedoch für das mutmaßliche Opfer: “Man kann alle diese Dinge, wenn man entschlossen genug ist, sich selbst zufügen.”

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