AA

Justizminister Moser (ÖVP) will großflächige Gesetzesaufhebung

ustizminister Moser beharrt darauf, sämtliche veraltete Gesetze und Verordnungen des Bundes aufzuheben.
ustizminister Moser beharrt darauf, sämtliche veraltete Gesetze und Verordnungen des Bundes aufzuheben. ©APA
Justizminister Josef Moser (ÖVP) beharrt darauf, im Zuge der Deregulierungsoffensive der Bundesregierung sämtliche vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Gesetze und Verordnungen des Bundes aufzuheben, es sei denn, ein Ministerium pocht auf die Beibehaltung der Rechtsvorschrift.

Das erklärte eine Sprecherin des Ministeriums der APA am Montag. Zur Expertenkritik an der Vorgangsweise verwies man im Ministerium auf die persönlichen Erfahrungen Mosers in früheren Rechtsbereinigungsgremien. Dort sei der entgegengesetzte Weg gegangen und nach einzelnen aufzuhebenden Bestimmungen gefragt worden; mit dem Effekt, dass über Details eines einzelnen Gesetzes stunden- und tagelang diskutiert worden sei, ohne wirklich weiterzukommen.

Moser will veraltete Vorschriften außer Kraft setzen lassen

Moser will stattdessen noch im ersten Halbjahr 2018 sämtliche Vorschriften des Zivil-, Straf-und Verwaltungsrechts mit einem Streich außer Kraft setzen lassen, die älter als 18 Jahre alt sind und nicht von den Ministerin als weiter notwendig eingemeldet werden. Vor dem Beschluss soll der Verfassungsdienst – der nun nicht mehr im Bundeskanzleramt, sondern bei Moser ressortiert – auch noch eine Liste erstellen, was dadurch an Gesetzen alles aufgehoben würde. Allfällige Lücken vielleicht doch noch notwendiger Regelungen will Moser durch die Begutachtung seines Deregulierungsgesetzes schließen.

Im Ministerium versicherte man, dass vor der Aufhebung so viele Instanzen eingebunden würden, dass nichts passieren könne. “Die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null, dass ein Gesetz vergessen wird”, so die Sprecherin des Ministers. Wichtig sei Moser auch der zweite Schritt: Im zweiten Halbjahr 2018 sollen die noch übrigen Rechtsvorschriften auf ihre Notwendigkeit, Übererfüllung von EU-Recht oder Klarheit geprüft werden.

Experten gegenüber Maßnahme skeptisch

Bei Experten stößt dies auf deutliche Skepsis. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Maßnahme wirklich funktionieren wird”, warnte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk in der “Presse” bzw. im “Kurier” vor “unabsehbaren Folgen” und fragte: “Will Moser unser Rechtssystem in die Luft sprengen?”

So gebe es sogenannte Artikelgesetze, durch die “in einem Rechtsakt dutzende Rechtsmaterien geändert wurden”. Dazu komme, dass im Sozialversicherungs- oder Steuerrecht die Gesetze “wie eine Lasagne in Schichten aufgebaut sind”. Wenn hier eine Schicht wegfalle, gebe es ein Problem. Dazu komme, dass es Gesetze gebe, die zu einem völlig anderen Zeitpunkt ihre Wirkung entfalten als sie erlassen wurden, sagte Funk. Auch hier besteht die Gefahr, dass etwas schiefgeht.

“Das Problem ist die Rechtssicherheit”

Sein Kollege Walter Obwexer von der Uni Innsbruck sieht das im “Kurier” ebenso: “Das Vorhaben halte ich jedenfalls für problematisch”, meinte er. “Das Problem ist die Rechtssicherheit. So läuft man Gefahr, dass Bestimmungen aufgehoben werden, die man eigentlich doch brauchen würde. Da wäre es doch klüger, das Prozedere umzudrehen, also zuerst prüfen, was obsolet ist.”

Kritik gibt es auch am Plan, das “Übergangsgesetz” von 1920 aufzuheben, wonach bestimmte Gesetzesmaterien des Bundes eine Zustimmung der Länder erfordern und umgekehrt. Obwexer warnte vor Konflikten, und Funk griff auch hier zu deutlichen Worten: “Jetzt wählt man die Lösung von Alexander dem Großen mit dem Gordischen Knoten – einfach mit dem Schwert durchschlagen. Nur ist das für mich die denkbar unintelligenteste Lösung.”

Seitens der Opposition meldete sich die Liste Pilz zu Wort. “Hinter dieser populistischen Ankündigung kann sich ein Kahlschlag für Verbraucher-, Mieter- und Umweltschutz verbergen”, warnte Klubobmann Peter Kolba in einer Aussendung: “Es ist nicht anzunehmen, dass Moser das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch aus 1811 oder die Zivilprozessordnung aus 1895 abschaffen will. Aber es würde dem Spin dieser Regierung entsprechen, auf diesem Weg Schutznormen für die strukturell Schwächeren dieser Gesellschaft abzuschaffen oder aufzuweichen.”

Ministerium erinnert an Rechtsbereinigung 1999

Wie man im Justizministerium betont, handelt es sich beim Deregulierungsvorhaben von Moser um keine Premiere. Genau so sei man bereits beim Bundesrechtsbereinigungsgesetz 1999 vorgegangen, als Vorschriften aus der Zeit vor Ende 1945 außer Kraft gesetzt wurden. Eine weitere Bereinigung, allerdings nur bei einzelnen Verfassungsgesetzen, gab es 2007.

Indes wurde auch Expertenzustimmung für den Plan der Regierung laut. Der Innsbrucker Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger betonte im Ö1-“Mittagsjournal” die Bedeutung der Rechtsbereinigung für die Verwaltungsreform. Dass damit Bestimmungen unbeabsichtigt gestrichen werden könnten, ließ er kaum gelten. “Die theoretische Gefahr besteht, aber zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.”

Die gegenseitigen Blockademöglichkeiten von Bund und Ländern abzuschaffen, sah er als “insgesamt ein durchaus positiv zu bewertendes Vorhaben”. Auch dass Österreich EU-Vorgaben in der Vergangenheit übererfüllt habe, etwa beim Thema Umweltverträglichkeitsprüfung, stimmt aus Bußjägers Sicht: “Also hier kann man zurückfahren, allerdings ist das in jeder Frage eine politische Entscheidung.”

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Justizminister Moser (ÖVP) will großflächige Gesetzesaufhebung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen