Dann behaupten sie, dass ein Gericht anruft, und verlangen Zahlungen oder fragen nach Kontonummern oder nach ähnlichen Daten. Niemals verlangen Gerichte oder Staatsanwaltschaften oder andere Justizbehörden telefonisch Zahlungen, wurde am Mittwoch gewarnt.
Betrüger geben sich am Telefon als Gerichtsmitarbeiter aus
Die Angerufenen sollten sich durch diese Telefonate nicht unter Druck setzen lassen. Sollte telefonisch Geld gefordert werden, sollte man das Gespräch sofort beenden. Gegebenenfalls sollte die Nummer, unter der man angerufen wird, notieren. In keinem Fall sollte man sich auf Zahlungen einlassen, egal in welcher Höhe, und man sollte keine persönliche Daten bekanntgeben, wie etwa Geburtsdatum oder gar Bankdaten. In allen bisherigen Fällen waren die Anrufe gefälscht, betonte das Oberlandesgericht Wien.
Bisher konnten die Betrüger nicht ausfindig gemacht werden. Vermutlich agieren sie entweder aus dem Ausland oder sie benützen Mobiltelefone, die nicht registriert sind.
Auch Warnung des Finanzministeriums vor Internetbetrügern
Auch das Finanzministerium warnte am Mittwoch, dass mit Hilfe von gefälschten E-Mails Internetbetrüger versuchen würden, an persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Die betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ihre Rückerstattung" bzw. "Neue Nachricht" beinhalten die Information, dass die Empfängerinnen und Empfänger eine Rückerstattung in der Höhe von 578,99 bzw. 286,93 Euro erhalten und zu diesem Zweck ihre persönlichen Daten bekanntgeben sollen. Wenn man ein solches Phishing-Mail oder ein E-Mail mit ähnlichen Inhalten erhalten hat, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Internet-Betrugsversuch. Keinesfalls sollte man den Anweisungen darin folgen und auf die darin enthaltene Links oder Dateien klicken. Auch sollten unter keinen Umständen persönliche Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt gegeben werden.
(APA/Red)