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Justiz-Groteske um "U-Bahn-Grapscher"

Er begrapschte, wollte küssen und mehr: Zweimal wurde der Täter schon wegen eines Formfehlers freigesprochen ... Wie geht die Angelegenheit weiter?

In einem Waggon der U-Bahnlinie 1 ist eine damals 44jährige Wiener Geschäftsfrau unsittlich begrapscht worden. Auf den Tag genau zwei Jahre nach der Festnahme des Beschuldigten wurde dieser Fall nun wieder vor Gericht behandelt: Der 33jährige gelernte Elektriker wurde wegen versuchter geschlechtlicher Nötigungzu fünf Monaten Haft bedingt auf drei Jahre verurteilt. Zuvor war er bereits zwei Mal in diesem Fall vor dem Richter gestanden, beide Male hatte der Oberste Gerichtshof die Urteile aufgehoben.

Im Juni 1998 hatte der gebürtige Ägypter fünf Monate bedingt und eine Geldbuße ausgefasst, im März 1999 fällte das Gericht einen medial viel beachteten Freispruch. Beide Urteile waren wegen Formfehlern von den Höchstrichtern verworfen worden.

Und so hat sich die Sache aus Sicht der Frau abgespielt: In einem fast leeren Waggon sei sie von dem Mann von hinten gepackt worden,er habe sie auf den Mund zu küssen versucht und an intimen Stellen berührt. Und obwohl sich drei weitere Fahrgäste in dem Waggon befunden hatten, sei ihr trotz ihrer Hilferufe niemand zur Seite gestanden.

Eine Woche nach der Attacke, am 21.1.1998, hatte Brigitte P. der Wiener Polizei geholfen, den Mann in der U-Bahn zu identifizieren.

Aber mit dem jetzt gefällten Schuldspruch ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen: Verteidiger Farid Rifaat meldete im Namen seines Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an … [22.1.2000]

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